Analyseergebnis: sichere Auswahl fällt schwer
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt ab bestimmten Jodgehalten den Warnhinweis, dass eine übermäßige Aufnahme die Schilddrüsenfunktion stören kann. Zusätzlich sollten der Jodgehalt und konkrete Verzehrmengen angegeben sein. Das gilt jedoch nur für getrocknete Algen. Da essbare Algen je nach Art, Herkunft und Umweltbedingungen sehr unterschiedliche Jodgehalte aufweisen, haben die Verbraucherzentralen 13 algenhaltige Lebensmittel in einem Labor untersuchen lassen. Darunter befanden sich Snacks, Nudeln und Salate. Zudem prüften die Verbraucherzentralen alle Proben auf Angaben zu Warnhinweisen, empfohlenen Verzehrmengen und Jodgehalten. Das Ergebnis:
- Die Jodgehalte variierten stark zwischen 11 und 8.720 Mikrogramm pro 100 Gramm.
- Acht von 13 Produkten enthielten hohe Jodgehalte und müssten daher einen Warnhinweis tragen.
- Keines dieser acht Produkte trägt alle vom BfR empfohlenen Angaben.
Eine sichere Produktauswahl ist dadurch nicht immer möglich. Drei Produkte führten bereits bei üblichen Verzehrmengen zu gesundheitlich bedenklich hohen Jodaufnahmen.
Forderungen nach gesetzlicher Kennzeichnungspflicht
„Durch eine bessere Kennzeichnung können Verbraucher:innen eine übermäßige Jodzufuhr vermeiden“, sagt Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Im Handel fehlen diese Angaben jedoch oft. Damit Verbraucher:innen sich bei der Auswahl von algenhaltigen Lebensmitteln sicher entscheiden können, fordern die Verbraucherzentralen:
- Pflichtangabe des Jodgehalts in der Nährwertdeklaration
- klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge
- Warnhinweise bei hohen Jodgehalten
- gesetzliche Höchstmengen für Jod in Algenprodukten
- Hersteller müssen ihrer Sorgfaltspflicht besser nachkommen, um sichere Lebensmittel zur Verfügung zu stellen
Verzehrmenge der Algenprodukte ausschlaggebend
Im Marktcheck bewerteten die Verbraucherzentralen einen Rooibostee mit Kombu als unsicher. „Schon 54 Milliliter davon reichen aus, um die tolerierbare tägliche Jodmenge von 600 Mikrogramm auszuschöpfen – eine normale Tasse von etwa 150 Milliliter enthält fast das Dreifache.“, so Reinke. Angaben zum Jodgehalt oder Warnhinweise fehlten. Auch zwei untersuchte algenhaltige Nudelprodukte fielen durch sehr hohe Jodgehalte auf. Besonders problematisch: Auf einer der Verpackungen stand ein völlig unbedenklicher, allerdings falscher Jodgehalt. Die Laboranalyse zeigte: Tatsächlich beinhalten bereits 12 Gramm dieser Nudeln die maximale Tagesmenge, für Pasta eine unrealistisch kleine Portion.
Das richtige Maß ist entscheidend
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt: 150 Mikrogramm Jod sollten Jugendliche und Erwachsene täglich zu sich nehmen. Viele Menschen erreichen diesen Wert nicht. Doch auch zu viel Jod kann die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb sollte die tägliche Aufnahme 600 Mikrogramm nicht überschreiten. Die Algensnacks im Test wurden in sehr kleinen Packungsgrößen mit nur wenigen Gramm angeboten. Auch Gewürze mit Algen kommen üblicherweise nur in geringen Mengen zum Einsatz. Durch diese Produkte ist eine übermäßige Jodaufnahme daher unwahrscheinlich. Stattdessen könnten sie zur täglichen Jodversorgung beitragen. Andere algenhaltige Lebensmittel wiesen ebenfalls moderate Jodgehalte auf und können so, in üblichen Mengen gegessen, geeignete Jodlieferanten sein. Dazu gehörten beispielsweise Salate aus der Wakame-Alge.
Weitere Informationen zum Test und zum Thema Jod sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/lebensmittel-mit-algen.
Hintergrund zur Vorgehensweise
Im Rahmen eines Marktchecks zu Lebensmitteln mit und aus Algen untersuchten die Verbraucherzentralen im Jahr 2024 die Kennzeichnung von 142 Produkten. Im Mai und Juni 2025 erwarben die Verbraucherzentralen 13 dieser Produkte im stationären oder im Onlinehandel, darunter ein Aufstrich, Tee, Nudeln, Snacks, Salate und ein Gewürz, und versendeten diese direkt im Anschluss, je nach Anforderung bei Raumtemperatur, gekühlt oder gefroren, an das Labor AGROLAB LUFA GmbH (akkreditiert nach DIN EN 17025). Die Stichprobe ist nicht repräsentativ. Die Jodgehalte in Algen, und damit auch in den daraus hergestellten Produkten, können stark schwanken.
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