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Corona und bestellte Handwerkerleistungen im Ausland

Pressemitteilung vom
Was Sie jetzt bei Verträgen über grenzüberschreitende Dienstleistungen beachten müssen

Seit letzten Wochenende ist die Grenze nach Polen gesperrt. Auch polnische Handwerker können nicht mehr ohne Beschränkungen ihre Leistungen bei deutschen Kunden erbringen. Ähnlich sieht es aus in anderen Grenzregionen, wo grenzüberschreitende Einkäufe und Bestellungen zum Alltag gehörten. Was Verbraucher beachten müssen, erklärt Dr. Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg.

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Was bedeuten die Grenzschließungen – beispielsweise für Verbraucher, die bei einem polnischen Handwerker eine Treppe, einen Zaun oder Türen bestellt haben?

Guzenda: „Momentan ist das Passieren der Grenze für polnische Handwerker nur sehr beschränkt möglich. Die Grenzschließung ist erstmal bis zum 25. März festgelegt. Die Sperre kann jedoch weiter verlängert werden. An anderen deutschen Grenzen ist die Lage ähnlich. Das heißt, dass Handwerker aus dem Ausland womöglich in der nächsten Zeit bei deutschen Kunden keine Aufträge mehr ausführen können.“

Was kann ich machen, wenn ich schon bestellt habe?

Guzenda: „Wenn die Lieferfrist wegen den Corona-Einschränkungen nicht eingehalten werden kann, müssen Sie die Verzögerung in der Regel in Kauf nehmen. Denn hier liegt ein Fall von höherer Gewalt vor. Daher kann man vom Handwerker auch keine Vertragsstrafen oder Entschädigung verlangen. Wir raten Verbrauchern jetzt, mit dem Vertragspartner Kontakt aufzunehmen und eine neue Frist zu vereinbaren.“

Und wenn mein Zaun zwar schon da ist, aber etwa das elektrische Tor nicht richtig funktioniert: Was kann ich in diesem Fall tun?

Guzenda: „Als erstes muss man die Störung immer beim betreffenden Handwerker reklamieren, am besten schriftlich oder per E-Mail. Vielleicht hat er eine Lösung parat, die für beide Seiten akzeptabel ist. In seltenen Fällen, zum Beispiel wo die Reparatur ganz schnell, etwa aus Sicherheitsgründen, durchgeführt werden muss, können Sie den Gesamtpreis mindern. Dabei muss berücksichtigt werden, wie schwerwiegend der Fehler ist. Dann kann der Mangel bei der Firma Ihrer Wahl beseitigt werden. Die Mehrkosten können Sie jedoch vom polnischen Handwerker in der Regel nicht verlangen.“

Fragen zum grenzüberschreitenden Einkaufen beantwortet das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum derzeit telefonisch und per E-Mail:
Beratungstermine können telefonisch unter 0331-98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbart werden.

Aktuelle Informationen rund um Ihre Verbraucherfragen rund um Corona hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona 

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Oderbruecke Frankfurt (Oder) VIZ (c) Bernd Geller - Fotodesign und Bildarchiv

Deutsch-Polnisches Verbraucherinformationszentrum (VIZ)

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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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