Kostenloses Online-Seminar „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 5. Mai. um 16.00 Uhr. Jetzt anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Datensammlung stoppen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Brandenburg: Pläne von Schufa & Co. zur Speicherung von Kundendaten von Strom- und Gaskunden unzulässig

Die beiden Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel wollen künftig Daten von Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank speichern und Energieanbietern zur Verfügung stellen. 

Off

Am 2. November sind die Pläne der Auskunfteien Thema im zuständigen Arbeitskreis der Landesdatenschutzbeauftragten. „Für eine solche Datensammlung fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage, es besteht auch keine wirtschaftliche Rechtfertigung“, bewertet Dr. Christian A. Rumpke, Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, die Pläne der beiden Auskunfteien.

Stromkund:innen zahlen in laufenden Verträgen in der Regel monatliche Abschläge, Energieunternehmen gehen keine Kreditrisiken ein. Vor diesem Hintergrund gibt es schlichtweg keine Notwendigkeit, Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten. Eine solche Sammlung wäre zudem auch mit der Datenschutzgrundverordnung nicht vereinbar. Diese sieht vor, dass Daten nur bei einem berechtigten Interesse gesammelt werden dürfen. 

„Das Sammeln und Auswerten von Daten vertragstreuer Kundinnen und Kunden entbehrt jeglicher Rechtfertigung“, so Rumpke weiter. Die Verbraucherzentralen fordern die Datenschutzbeauftragten der Länder auf, sich deutlich gegen diese Pläne zu stellen.

Die geplante Datenbank konterkariert außerdem die den Verbraucherinnen und Verbrauchern zustehende und rechtlich festgeschriebene Wechselmöglichkeit. Kunden, die mit Neukundenboni umworben und von Wechselangeboten Gebrauch machen, müssen künftig damit rechnen, dafür abgestraft zu werden. „Mit einer solchen Datenbank können wechselwillige Kunden identifiziert und abgelehnt werden. Es ist entlarvend, dass einerseits um Neukunden mit lukrativen Angeboten gebuhlt wird, diese andererseits abgestraft werden sollen, wenn sie von diesen Angeboten Gebrauch machen“, kritisiert der Verbraucherschützer. Der Verbraucherzentrale liegen vermehrt Beschwerden von Verbrauchern vor, deren Wechsel ohne Angabe von Gründen abgelehnt wurde. Auskunfteien und Energieanbieter dürfen damit nicht durchkommen.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.