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Gemeinwohl vor Gewinn: Forderung nach Neuausrichtung der Sparkassen

Pressemitteilung vom
Zum Start der 30. Brandenburgischen Seniorenwoche: gemeinsame Position von Seniorenrat und Verbraucherzentrale Brandenburg

Bankdienstleistungen und der Zugang zu Finanzmitteln sind für das tägliche Leben unerlässlich. Doch gerade Senioren oder Seniorinnen haben es im Flächenland Brandenburg zuweilen schwer, Bankfilialen oder -automaten zu erreichen. Solche bereitzustellen, ist Aufgabe der Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts, argumentieren Seniorenrat und Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Sie fordern eine grundsätzliche Rückbesinnung der Sparkassen auf ihre Sonderrolle.

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Versorgung mit Bankautomaten und Filialen in der Fläche

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist inzwischen rund ein Viertel der Brandenburger:innen 65 Jahre oder älter. „Im Rahmen der Seniorenwoche wollen wir die Chance nutzen, das Miteinander der Gesellschaft zielgerichtet weiterzuentwickeln“, sagt Wolfgang Puschmann vom Seniorenrat des Landes Brandenburg. „Dazu gehört auch, für die Versorgung älterer Personen mit Bankautomaten und Filialen in der Fläche des Landes einzutreten“, so der Vorstandsvorsitzende weiter.

Öffentliche Anforderungen im Brandenburgischen Sparkassengesetz festschreiben

Kündigungswellen von für die Altersversorgung geplanten Prämiensparverträgen, Falschberechnung von Zinsen oder Schließung von Filialen: Das Geschäftsgebaren vieler Sparkassen fällt seit einigen Jahren negativ auf – und das trotz ihres Auftrags zur Daseinsvorsorge. „Damit Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts ihrer auch im EU-Kontext wichtigen Sonderrolle weiterhin gerecht werden, sollte klargestellt werden, dass Gewinnerzielung nicht Hauptzweck ihres Tuns ist“, fordert Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der VZB. Anforderungen wie die Versorgung mit Bankautomaten und Filialen in der Fläche sowie ein Mindestangebot an verbraucherfreundlichen Produkten müssten klar im hiesigen Sparkassengesetz (BbgSpkG) verankert werden, so Rumpke.

Verbraucherinteressen bei der Aufsicht berücksichtigen

Zudem sollten Verwaltungsräte für mehr Transparenz im Sparkassenhandeln öffentlich tagen, wenn es um grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik oder die Verwendung etwaiger Gewinne geht. Zur konsequenten Berücksichtigung von Verbraucherbelangen bei Sparkassen fordern Seniorenrat und VZB außerdem: Die Entsendung von mit Verbraucherschutzfragen vertrauten Personen in die Verwaltungsräte muss ins Brandenburgische Sparkassengesetz aufgenommen werden. Und die Landesaufsicht muss die Einhaltung solcher Vorschriften verpflichtend überwachen.

Landespolitische Forderungen der VZB

Die Forderungen gehören zu insgesamt #14 verbraucherpolitischen Forderungen der Verbraucherzentrale zur Landtagswahl 2024 und für die Legislatur bis 2029, veröffentlicht auf der Webseite der VZB.

Weitere Informationen zur 30. Brandenburgischen Seniorenwoche finden Interessierte auf den Seiten des Seniorenrates des Landes Brandenburg e.V.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.