Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Doch bestimmte Materialmischungen oder ein fehlerhafter Gebrauch können Schadstoffe freisetzen, die dann in das Essen übergehen. Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen untersuchte 48 Küchenutensilien aus nachwachsenden Rohstoffen, wie Bambus, Rohrzucker oder Holzfasern, die sich mit ihrem grünen Image hervortaten. Das Ergebnis: Einige Produkte waren nicht zulässig, bei anderen fehlten wichtige Informationen für eine sichere Verwendung.
Gefährliche Materialmischungen
Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass zur Herstellung von Küchenutensilien unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zum Einsatz kommen. Hersteller ergänzen allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe” oder „Bioplastik” häufig mit Rohstoffangaben wie „Bambus” oder „Weizenstroh”. Die vollständige Zusammensetzung bleibt jedoch oft unklar. „Verbraucher:innen sollten wissen, was sie benutzen. Deshalb muss der Gesetzgeber festlegen, dass Materialien und Rohstoffe klar zu benennen sind, und unspezifische Begriffe wie ‚pflanzenbasiert´ oder ‚Bioplastik´ nicht ausreichen”, fordert Annett Reinke, Leiterin des Teams Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. „Materialmischungen aus Bambus und Kunststoff sind dafür bekannt, dass sie schädliche Stoffe auf Lebensmittel übertragen“, sagt Reinke. Diese Gefahr besteht besonders dann, wenn zum Beispiel wegen fehlender Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel im Geschirr landen oder es zu heiß gespült wird. Weitere fünf der getesteten Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. Grund dafür ist laut der Europäischen Kommission, dass zu wenig Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stehen. „Dass wir so viele dieser Produkte gefunden haben, ist bedenklich”, so Reinke. „Die Lebensmittelüberwachung muss auch künftig genau hinsehen und nicht gesetzeskonforme Produkte konsequent aus dem Handel nehmen”, fordert die Expertin.
Verwendungshinweise meist nur auf der Verpackung
Fast alle der getesteten Küchenutensilien tragen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle. Lediglich bei zwei Produkten fehlen diese Angaben vollständig. „Kritisch sehen wir auch, wenn sich diese wichtigen Informationen ausschließlich auf der Verpackung befinden. Denn sie landet nach dem Kauf meist im Müll und die Informationen gehen verloren. Auch hier fehlen klare rechtliche Vorgaben“, sagt Reinke.
Nachhaltigkeit als Verkaufsargument
Hintergrund
In Rahmen eines bundesweiten Marktchecks ab April 2024 erfassten die Verbraucherzentralen stichprobenartig 48 Küchenutensilien. Voraussetzung war, dass die Produkte laut Packungsangabe unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe hergestellt wurden. Im Fokus des Marktchecks stand die Untersuchung der Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe und Materialien, sowie die Angaben von Verwendungshinweisen. Auch Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit haben die Verbraucherzentralen erfasst und ausgewertet.
Den vollständigen Bericht zum Marktcheck sowie weiterführende Informationen finden Interessierte hier.