Wenn sich Fremde Zugang zu Online-Konten verschaffen, auf Daten zugreifen oder die Konten für weiteren Betrug missbrauchen, ist schnelles Handeln entscheidend. Eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Sommer 2023 zeigt jedoch, dass gut die Hälfte der Befragten nicht weiß, wie sie sich in dieser Situation verhalten sollte. Die Verbraucherzentralen haben daher Erste-Hilfe-Tipps für den Fall eines Hacker-Angriffs zusammengestellt.
Hinweise ernst nehmen
Ob E-Mail, Social-Media oder Shopping-Portal – Hacker können alle diese Konten angreifen. „Wer dann schnell und besonnen handelt, kann den Zugriff auf das eigene Konto zurückerhalten und größeren Schaden vermeiden“, sagt Annalena Marx, Pressesprecherin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dafür sei es zunächst wichtig, Anzeichen für einen Missbrauch ernst zu nehmen. „Ist das Konto gesperrt, wurden Daten geändert oder teilt der Anbieter mit, dass sich jemand mit einem anderen Gerät angemeldet hat, sollten Betroffene diesen Hinweisen unbedingt nachgehen“, so Marx.
Passwort ändern
Stellt sich heraus, dass ein Online-Account gehackt wurde, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Betroffene können selbst versuchen, die Kontrolle zurückzuerlangen. Dafür muss in den meisten Fällen ein neues Passwort eingerichtet werden. Für nahezu jedes Online-Konto lässt sich ein neues Passwort anfordern, das der Anbieter automatisiert an das hinterlegte Mail-Postfach versendet. Anschließend lässt sich ein neues, sicheres Passwort im Kunden-Konto hinterlegen.
Kontaktaufnahme zum Anbieter
Spätestens, wenn Betroffene in der Situation überfordert sind oder das E-Mail-Konto gesperrt wurde, sollten sie den direkten Kontakt zum Anbieter suchen, um weiteren Schaden abzuwenden. „Leider ist nicht bei allen Konten sofort ersichtlich, wie dieser Kontakt erfolgen kann“, kritisiert Marx.
Die Umfrage aus dem Sommer 2023 ergab auch, dass deutlich mehr Menschen, die sich in einem solchen Fall von ihrem Anbieter haben helfen lassen, die Kontrolle über ihr Online-Konto zurückerlangten.
Landespolitische Forderungen der VZB
Eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher:innen, die unabhängig von Anbietern konkrete Hilfe bietet, fehlt im Land Brandenburg. Eine solche fordert die VZB auch im Rahmen ihrer insgesamt #14 verbraucherpolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2024, bislang als Kurzfassung veröffentlicht. Denn neben dem Kontakt zu Anbietern oder gar einer Anzeige bei der Polizei sind meist auch eine Vielzahl weiterer technischer Maßnahmen nötig, um Bedrohungen oder weitere Schäden abzuwenden. Dazu müssen Ermittlungsbehörden (wie Polizei und Staatsanwaltschaft) in Brandenburg passend aufgestellt werden, so dass sie schnell agieren können.
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung