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„Kahlschlag beim Verbraucherschutz“

Pressemitteilung vom
Zur ersten Lesung im Landtag: Haushaltsentwurf sieht über 330.000 Euro zu wenig für Verbraucherzentrale vor / Vor-Ort-Beratung für Brandenburger Verbraucher:innen gefährdet

Nach den Plänen der Landesregierung würde die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) in 2025/26 und 2027 deutlich weniger Förderung erhalten, als für den Erhalt ihrer aktuellen Arbeit notwendig ist. Damit müsste sie ihre landesweite Verbraucherberatung und Hilfe für die Menschen drastisch einschränken. Mitgliedsverbände und die Verbraucherzentrale appellieren an die Koalitionspartner, die notwendige Unterstützung bereitzustellen.

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Land Brandenburg will Förderung sofort und für die nächsten Jahre reduzieren

Die Landesregierung plant laut aktuellem Haushaltsentwurf bereits für das laufende Jahr 2025 erhebliche Einschnitte bei der finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentrale. Diese entsprechen einer Kürzung von mehr als zwölf Prozent gegenüber dem tatsächlichen Bedarf. „Würden die Sparpläne Wirklichkeit, hätte dies erhebliche Einschränkungen zur Folge“, so Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der VZB. „Die Verbraucherzentrale müsste einzelne Beratungsstellen schließen, die mobile Beratung an 32 Orten im ländlichen Brandenburg sowie die telefonische Terminvereinbarung ganz einstellen“ so Rumpke weiter. 

„Wir brauchen für alle Menschen einen einfachen Zugang zu unabhängiger Hilfe in Rechtsfragen. Die Vor-Ort-Beratung ist auch für ältere Menschen in Stadt und Land essenziell, man kann nicht alles nur online machen“, so Wolfgang Puschmann, Vorstandsvorsitzender des Seniorenrates des Landes Brandenburg, der mit seinem Verein Mitglied bei der Verbraucherzentrale ist. 

Verbraucherzentrale an der Seite der Menschen in Preiskrise und Corona-Zeit

Der Verbraucherzentrale kommt in Krisenzeiten eine besondere Rolle zu, so stand der Verein den Menschen in den unsicheren Zeiten von Pandemie und Energiepreiskrise stets mit erster Hilfe zur Seite. Dabei geht die VZB auch mit Abmahnungen und vor Gericht konsequent gegen unlautere Anbieter vor und hilft so direkt einer Vielzahl geschädigter Bürger:innen. 

„Eine unabhängige Verbraucherberatung ist unabdingbar, um die Brandenburgerinnen und Brandenburger in unsicheren Zeiten zu schützen. Ein solcher Kahlschlag sendet kein gutes Signal ins Land, in dem die Unzufriedenheit mit den herrschenden Verhältnissen bereits hoch ist“, sagt Katja Karger, Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg und ebenfalls Mitglied bei der Verbraucherzentrale. „Wir fordern die Koalitionspartner auf, die Institution Verbraucherzentrale gemäß den Festlegungen in Koalitionsvertrag und Mehrjahresvereinbarung in ihrer heutigen Form zu erhalten“, so Karger, Puschmann sowie Rumpke einhellig.

Kürzungen stehen Ankündigungen der Koalitionspartner entgegen

Die geplanten Einschnitte bei den institutionellen Mitteln widersprechen dem eigenen Anspruch der Koalitionspartner, Verbraucher:innen in den herausfordernden Zeiten mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu begegnen und die Verbraucherzentrale auskömmlich zu fördern. In der Kürzung der institutionellen Zuwendung sieht die Verbraucherzentrale einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes. 

Die erste Lesung des Haushaltsentwurfs für das Land Brandenburg findet am Donnerstag, den 10. April 2025, im Parlament statt. 

 

Hintergrund

Die Verbraucherzentrale Brandenburg wird institutionell gefördert aus Mitteln des Landes Brandenburg. Im Jahr 2024 hat sie dabei 2.591.900 Euro erhalten. 

In der aktuell gültigen, für 2024 bis Ende 2027 geschlossenen Mehrjahresvereinbarung mit dem Land Brandenburg heißt es unter anderem: „Das für Verbraucherschutz verantwortliche Ministerium bringt in die Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2025, 2026 und 2027 eine Förderung der VZB ein, die auch Tariferhöhungen bei den Personalkosten und Inflationsausgleiche bei den Sachkosten sowie Verpflichtungsermächtigungen bis zum Jahr 2028 beinhaltet.“ 

Aufgrund von Tarifsteigerungen und Inflation liegt der Bedarf zum Erhalt des Status-quo des Vereins für 2025 bei 2.733.743 Euro. Bislang wurden übergangsweise 2.291.900 Euro für das aktuelle Jahr teilbewilligt, laut aktuellem Haushaltsentwurf soll die VZB jeweils 2.400.000 Euro für die Jahre 2025/26 sowie 2027 erhalten. Diese Fördersumme liegt nicht nur unter dem vorherigen Niveau, sondern bedeutet allein für das laufende Jahr eine Deckungslücke von über zwölf Prozent.

Beim Bedarf der VZB machen fixe Personalkosten den größten Teil des Budgets aus, Sachkosten sind mit beispielsweise Mieten und für Energie kaum flexibel. Sollte das Land seine Pläne umsetzen, drohen daher Kündigungen und damit der Wegfall eines beträchtlichen Teils des Beratungs- und Serviceangebots.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

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