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Neues Jahr, neue Regeln im Energiebereich

Pressemitteilung vom
Auch 2024 ändert sich für Verbraucher:innen einiges zum Thema Energie. Neben einer weiteren Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“), gibt es zusätzliche Neuerungen, die Auswirkungen auf private Haushalte haben. Die Verbraucherzentrale fasst die wichtigsten Punkte zusammen und erklärt, was sich bei Steckersolar-Geräten ändert, wie sich der CO2-Preis entwickelt und welche Förderungen es zukünftig für die energetische Sanierung gibt.
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Teilweise Erleichterungen bei Inbetriebnahme von Steckersolar-Geräten

Wer ein so genanntes Balkonkraftwerk installieren möchte, hat es ab dem 1. Januar 2024 deutlich leichter. Ab dann ist nur noch eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vorzunehmen und die bislang nötige doppelte Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber entfällt. Zudem dürfen Besitzer:innen ihre Geräte sofort in Betrieb nehmen und übergangsweise mit dem bisherigen Stromzähler weiterbetreiben. „Konkret heißt dies, dass der Stromzähler sich so lange rückwärts drehen darf, bis der Netzbetreiber einen neuen Zähler einbaut“, erklärt Jens Krumnow, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Weiterhin in der Praxis nicht möglich ist die Nutzung einer haushaltsüblichen Schukosteckdose statt einer speziellen Einspeisedose. Auch die Leistungsgrenze für Steckersolar-Geräte bleibt bei 600 Watt. Obwohl die Grenze gesetzlich zu Beginn des Jahres 2024 auf 800 Watt erhöht wird, hat dies in der Praxis keine Auswirkung, bis die entsprechende Elektronorm veröffentlicht ist. „Wir setzen uns seit Jahren für Änderungen dieser Elektronorm ein und hoffen sehr auf eine schnellstmögliche Veröffentlichung, damit die Leistungsgrenze der Geräte in der Praxis höher liegt und die ohnehin in allen Haushalten vorhandene Steckdose genutzt werden kann“, so Energieberater Krumnow.

Höhere Preise für CO2-Emissionen

Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt im kommenden Jahr von 30 auf 40 Euro pro Tonne. Dies führt voraussichtlich zu höheren Preisen für Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel. Der Erdgaspreis erhöht sich damit um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen so etwa 30 Euro teurer. Bei Benzin und Diesel ist mit einem Preisanstieg an den Tankstellen um etwa 3 Cent pro Liter zu rechnen. „Perspektivisch wird der Preis für CO2 in den kommenden Jahren weiter steigen und die Nutzung fossiler Energien immer unattraktiver machen. Unter anderem deswegen raten wir als Verbraucherzentrale von der Anschaffung einer reinen Öl- oder Gasheizung ab“, erläutert Krumnow.

Mehr Zuschüsse für Heizungstausch und Sanierung

Als Unterstützung beim Umstieg auf erneuerbare Energien bei der Heizung gibt es im kommenden Jahr höhere Förderungen vom Staat. Neben einer Grundförderung von 30 Prozent soll es einen „Speedbonus“ von zusätzlichen 20 Prozent für diejenigen geben, die ihr Vorhaben schon im nächsten Jahr umsetzen. Haushalte mit geringem Einkommen können einen speziellen Einkommensbonus beantragen. „In der Summe können Verbraucher:innen so Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 Prozent der Kosten ihres Vorhabens erhalten“, erläutert Energieberater Krumnow. Gefördert werden ausschließlich erneuerbare Energien wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme.

Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen

Bei allen Fragen rund um die Themen Steckersolar, CO2-Preis oder Förderung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Interessierte vereinbaren unter 0331 - 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) einen Termin. Weitere Informationen gibt es unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772  

Die Verbraucherzentrale bietet zudem eine Vielzahl an kostenfreien Online-Vorträgen zum Thema Energie an. Die Veranstaltungen sind hier zu finden: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/veranstaltungen/online

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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