Kostenloses Online-Seminar „Heizungsoptimierung" am 20. Januar um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Preisanpassungen in der Energiegrundversorgung

Pressemitteilung vom
Grundversorger im Land Brandenburg ändern die Preise für Strom und Gas zum 1. Januar 2025

Manch Kund:in der Grundversorgung für Strom und Gas hat die freudige Botschaft bereits erhalten: Zahlreiche Grundversorger im Land Brandenburg senken die Preise für Strom. In der Gasgrundversorgung sieht es nicht ganz so erfreulich aus, wie ein aktueller Preisvergleich der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) zeigt. 

Off

Anpassung der Netzentgelte macht sich in der Stromgrundversorgung bemerkbar

Ende August 2024 hat die Bundesnetzagentur eine Entlastung von Regionen mit einem hohen Anteil an Erneuerbaren Energien verfügt. Hiervon profitieren auch Brandenburger Stromkund:innen. Insbesondere diejenigen, die ihren Strom von den örtlichen Grundversorgern beziehen, können aufgrund dieser Neuregelung im neuen Jahr mit niedrigeren Preisen rechnen. „Ein Abgleich der veröffentlichten Preise hat gezeigt, dass 18 der 27 Brandenburger Stromgrundversorger die Preise senken, acht Grundversorger keine Änderungen vornehmen und nur ein Stadtwerk die Preise erhöht“, sagt Rico Dulinski, Rechtsexperte bei der VZB. Nach langer Zeit, in der das Preisniveau in der Grundversorgung erheblich über dem der Sonderverträge lag, gehe es nun zumindest in die richtige Richtung, so der Verbraucherschützer.

Änderungen auch in der Gasgrundversorgung

Auch viele Kund:innen der Gasgrundversorgung sollten ihre Preisanpassungsschreiben bereits erhalten haben. „Hier sieht das Bild allerdings nicht ganz so positiv aus“, so Dulinski. Zwar haben auch hier insgesamt 17 Anbieter ihre Preise zum 1. Januar 2025 gesenkt und acht Anbieter ihre Preise immerhin stabil gehalten. Neun Anbieter haben die Preise für ihre Kunden aber auch erhöht. Auch dies dürfte vielfach mit den Netzentgelten zusammenhängen, die im Gasmarkt eher steigen. Dies können die Anbieter dann nur durch günstigere Beschaffung ausgleichen.

Anbieterwechsel in Betracht ziehen

In beiden Bereichen liegt das Preisniveau bei den Grundversorgern nach wie vor über dem für Sonderverträge. „Deshalb raten wir Verbraucher:innen in der Grundversorgung, über einen Anbieterwechsel nachzudenken. Vergleichsportale geben eine Orientierung, wie hoch die Preise aktuell sind“, rät Dulinski. Da Kund:innen einen Grundversorgungsvertrag kurzfristig kündigen können, empfiehlt es sich in diesen Fällen, dem neuen Versorger eine Vollmacht für die Kündigung des laufenden Vertrages zu erteilen. So ist sichergestellt, dass die Fristen im Wechselprozess zueinander passen.

Auch bei Sonderverträgen kann ein Anbieterwechsel jetzt in Betracht kommen. „Wer einen Sondervertrag abgeschlossen hat und nun über eine Preisanpassung informiert wird, dem steht möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht zu. Über diesen Weg ist es möglich, sich dann auch vor Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit von einem teuren Versorgungsvertrag zu lösen.“

Weitere Informationen und Tipps zum Anbieterwechsel hat die Verbraucherzentrale online zusammengetragen: www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-laeuft-der-anbieterwechsel-bei-strom-und-gas-ab-10645

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.