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Rabattschlachten in der Vorweihnachtszeit

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Aktionstagen wie Black Friday oder Cyber Monday

In der Vorweihnachtszeit häufen sich die Rabattaktionen im Handel. Vor allem online werben viele Anbieter:innen zum Beispiel zum Black Friday oder Cyber Monday mit saftigen Vergünstigungen. Doch während der Schnäppchen-Jagd ist Vorsicht geboten. Die Verbraucherzentrale Brandenburg klärt auf, wie Verbraucher:innen wirklich gute Angebote finden und sich dabei nicht von betrügerischen Shops in die Falle locken lassen. 

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Gezielt einkaufen statt spontan zuschlagen

„Verbraucher:innen sollten sich von hohen Rabatten, ablaufenden Uhren und Mega-Deals nicht aus der Ruhe bringen lassen“, rät Michèle Scherer, Digitalexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Vielmehr sollte man sich vorher genau überlegen, welche Anschaffungen man tätigen möchte. „Wer die Preise für das Wunsch-Produkt längerfristig in unterschiedlichen Shops beobachtet, kann einschätzen, ob es sich um ein echtes Schnäppchen handelt. Auch Preissuchmaschinen können dabei helfen“, erläutert Scherer und ergänzt: „Selbst, wenn ein Angebot in einem Shop gut ist, heißt das nicht zwingend, dass auch die anderen Produkte Schnäppchen sind. Wir raten daher, sich nicht zu Spontankäufen verleiten zu lassen.“ So empfiehlt die Expertin, eine Liste mit geplanten Anschaffungen zu machen. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch Ressourcen.

Schutz vor Fake-Shops

Auch rund um Black Friday und Cyber Monday tummeln sich schwarze Schafe, die Verbraucher:innen hinters Licht führen wollen. Sie bewerben Waren, die es gar nicht gibt, mit sehr hohen Rabatten. Wenn Verbraucher:innen dann meist per Vorkasse in dem Fake-Shop einkaufen, bekommen sie weder die Waren noch ihr Geld zurück. „Wer online einkauft, sollte immer genau prüfen, welcher Anbieter hinter dem Angebot steckt. Das gilt auch auf digitalen Marktplätzen“, rät Scherer. „Fehlt ein Impressum oder gibt es keine klaren Kontaktmöglichkeiten, sollte man die Finger von dem Angebot lassen, auch wenn es noch so verlockend scheint“, so Scherer. Weitere Tipps, wie man einen Fake-Shop entlarven kann, hat die VZB hier zusammengestellt. 

Dabei wird es zunehmend schwieriger, einen Fake-Shop von einem richtigen Shop zu unterscheiden. Denn diese sehen oft täuschend echt aus oder kopieren Angaben von seriösen Shops. Wer sich unsicher ist, kann den Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen nutzen und erhält eine schnelle Einschätzung.

Vorsicht bei verdächtigen Zahlungsaufforderungen

Wenn nach den Rabatt-Tagen die Rechnungen und Versandbenachrichtigungen ins E-Mail-Postfach trudeln, sollte man diese genau prüfen. So erhält die Verbraucherzentrale immer wieder Beschwerden über unberechtigte Zahlungsaufforderungen oder angebliche Paketzustellbenachrichtigungen, über die Abzocker an das Geld oder die Daten der Verbraucher:innen kommen wollen. 

Weitere Tipps und Informationen rund um die Schnäppchenjagd haben wir hier zusammengestellt, den Artikel gibt es auch in leichter Sprache.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.