Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen" am 22. April um 16 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Teure Suche nach besserer Hälfte

Pressemitteilung vom
Das Geschäft mit der Partnervermittlung: Darauf sollten Suchende bei Vertragsschluss achten

Nicht nur am Valentinstag: Sympathische Zeitungsannoncen in Wochenendblättern wecken oder nähren die Sehnsucht nach einem Lieblingsmenschen. Bei der Ausschau nach einem Tanzpartner, einer Begleiterin für Wanderungen oder einer ganz klassischen Lebenspartnerschaft geraten Kontaktsuchende häufig an Vermittlungsagenturen – und bereuen dies schon kurz darauf. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gibt Tipps für mehr Sicherheit beim Vertragsschluss.

Off

Immer wieder suchen Betroffene die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) auf, um sich über Verträge zu Freizeit- oder Partnerschaftskontakten zu beschweren. Nach einem Anruf bei der Vermittlungsagentur erfolgt der Vertragsschluss häufig am heimischen Wohnzimmertisch. Das Verkaufspersonal ist engagiert, redegewandt und mit vielen Schriftstücken, die es zu unterzeichnen gilt, ausgestattet. „Betroffene berichten, sich sehr gut verstanden zu fühlen und sind bereit, sofort mehrere tausend Euro zu bezahlen“, fasst Gerald Kutz, Jurist bei der VZB, die Vermittlungsgespräche zusammen. Die dann folgenden Leistungen enttäuschen Betroffene jedoch oft.

Der sympathische Herbert aus der Annonce? – Nicht verfügbar

Kontaktwillige berichten übereinstimmend, dass die Person, die in einer Zeitungsannonce auf Partnersuche ging, gar nicht verfügbar war. Stattdessen unterbreitete die Agentur Angebote für potentielle Partner:innen, die nicht passten. So wünschte eine Verbraucherin nur Kontakt zu dem vermeintlich inserierenden Handwerker aus derselben Stadt oder zumindest zu einer Person aus der Umgebung. „Nach der Zahlung von 2.800 Euro erhielt sie Kontaktvorschläge aus anderen brandenburgischen Städten. Den umschwärmten Handwerker erwähnte die Agentur gar nicht mehr“, resümiert der Verbraucherschützer. 

Ähnlich erging es einer weiteren Betroffenen. Sie interessierte sich für „Herbert“, den ihr die Vertreterin im Beratungsgespräch auch ausführlich vorstellte. Sie zahlte noch am selben Tag 1.800 Euro und hatte einen Tag später zwei Kontaktvorschläge im Briefkasten. „Auf telefonische Nachfrage, welcher der beiden Kontakte denn nun der begehrte Herbert sei, antwortete die Agentur, dass dieser nicht verfügbar sei, berichtet der Experte. 

Nicht auf das Widerrufsrecht verzichten 

Die VZB empfiehlt allen Kontaktsuchenden, die zu Hause einen kostenintensiven Vertrag abschließen, nicht nur auf die hoffnungsvollen Versprechungen zu hören. „Hohe Sofortzahlungen sollte man unbedingt vermeiden und auch Erklärungen zur sofortigen Ausführung der Dienstleistung besser nicht unterschreiben“, rät Gerald Kutz und ergänzt: „Mit dieser Unterschrift versperren sich die Verbraucher:innen in der Praxis ohne Not den einfachen Rückzug vom Vertrag.“ Ein Widerruf, wie ihn das Gesetz bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen eigentlich vorsieht, ist dann oft nicht mehr möglich. 

Verbraucher:innen, die Probleme mit einem Partnerschaftsvertrag oder Verträgen für Freizeitkontakte haben, können sich bei der VZB auch individuell Rat holen.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.