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Wenn Werbung in die Irre führt

Pressemitteilung vom
Stornierungsoptionen vor der Reisebuchung genau prüfen

Viele Reiseanbieter werben aufgrund der Corona-Pandemie mit kostenlosen Stornierungsrechten. Wer buchen will, sollte jedoch ganz genau hinsehen, unter welchen Bedingungen und bis zu welchen Fristen eine kostenlose Stornierung tatsächlich möglich ist. Wegen einer irreführenden Werbung hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) einen Vermittler nun erfolgreich abgemahnt.

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Ein Brandenburger Verbraucher wollte die letzten Sommertage an der polnischen Ostsee verbringen. Angelockt durch den Hinweis „kostenfrei stornierbar“ auf der Internetseite eines Reisevermittlers buchte er kurzfristig bei diesem einen Aufenthalt in einem Wellness-Hotel. Ihm war bei der Buchung jedoch nicht bewusst, dass diese günstige Stornierungsmöglichkeit zeitlich begrenzt und in seinem Fall deshalb gar nicht mehr verfügbar war: Nur 62 Tage vor Antritt wäre die Reise kostenfrei stornierbar gewesen. Diese wichtige und von der Werbung deutlich abweichende Information stand lediglich in der mehrseitigen Leistungsbeschreibung der Reise.

„Wenn Reiseanbieter mit kostenfreier Stornierung werben, müssen sie ihre Kund:innen über bestehende Einschränkungen klar und deutlich informieren“, erklärt Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der VZB. Ein aus Sicht der Verbraucherzentrale nur versteckter Hinweis reicht dafür nicht aus. Die VZB mahnte den Reisevermittler deshalb wegen Irreführung ab. Dieser zeigte sich einsichtig und verpflichtete sich, nicht mehr so zu werben. Gleichzeitig passte er seinen Internetauftritt entsprechend an. 

„Wenn Verbraucher:innen im Internet eine Reise oder einen Hotelaufenthalt buchen, sollten sie genau schauen, ob das konkrete Angebot tatsächlich und gegebenenfalls zu welchen Konditionen und Fristen stornierbar ist“, empfiehlt Guzenda. Entsprechende Informationen finden Verbraucher:innen zum Beispiel in der Leistungsbeschreibung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. 

Verbraucher:innen, die rechtliche Fragen zu Reisen nach Polen oder zum grenzüberschreitenden Einkauf haben, können sich an das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszent-rum wenden:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

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