Kostenloses Online-Seminar „Heizungstausch. Welche Heizung passt zu meinem Haus?" am 6. Mai um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Zum Weltverbrauchertag am 15. März: Bilanz nach einem Jahr Corona

Pressemitteilung vom
Verbraucherschutzministerin Nonnemacher: „Verbraucherschutz gut aufgestellt – auch in der Pandemie“ / Beratungen bei der Verbraucherzentrale in 2020 um 10 Prozent gestiegen / Pandemie und Insolvenzen offenbaren Schieflage im Reiserecht
Off

Zum morgigen Weltverbrauchertag zieht die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) Bilanz aus einem Jahr Verbraucherschutz unter Corona-Bedingungen: Im Jahr 2020 stieg die Nachfrage nach Beratung bei der Verbraucherzentrale deutlich. Dabei drehte sich ein Fünftel aller Fragen und Beschwerden um Rechte bei Reise und Mobilität. Hier gibt es massive Probleme für Verbraucher:innen, die aus der verbreiteten Vorkasse-Zahlung bei Reisen resultieren. Die VZB fing die zusätzliche Nachfrage mit einem ausgebauten telefonischen Beratungsangebot auf.

Verbraucherschutzministerin Nonnemacher: „In der durch Unsicherheit geprägten Corona-Zeit war und ist die Verbraucherzentrale eine wichtige Anlaufstelle für die Menschen im Land. Ich schätze die Arbeit der Mitarbeiter:innen sehr, die den Brandenburger Verbraucher:innen trotz der schwierigen Situation stets mit Rat und Tat zur Seite stehen.“

Christian A. Rumpke, Chef der VZB: „Am Weltverbrauchertag, an dem die Verbraucherzentrale Brandenburg auch ihr 31-jähriges Bestehen feiert, blicken wir zuversichtlich in die Zukunft. Wir sind gut aufgestellt: Die vielen zusätzlichen Beratungsanfragen konnten wir besonders durch unsere pandemiegerecht stark ausgebaute telefonische Beratung bedienen.“

Beratungszahlen gegenüber Vorjahr gesteigert

Im Jahr 2020 verzeichnete die VZB im Vergleich zum Vorjahr eine um 10 Prozent erhöhte Beratungsnachfrage. Insgesamt nahmen etwa 13.500 Verbraucher:innen eine umfängliche Beratung in Anspruch. In 2019 hatte die VZB knapp 12.200 Menschen beraten. Mehr Ratsuchende wandten sich besonders in den Monaten März bis Juli an die VZB. Viele ihrer Fragen hatten einen direkten Bezug zur Pandemie, etwa bei abgesagten Flügen, Reisen oder Veranstaltungen.

Größter Anstieg bei Reisethemen – Vorkasse als Problem

Massiv gestiegen ist die Nachfrage zum Thema Reise. Im Jahr 2020 drehten sich 20 Prozent aller umfänglichen Beratungen um Fragen zu Reise und Mobilität, während es im Vorjahr lediglich vier Prozent waren.
Christian A. Rumpke: „Das grundlegende Problem besteht in der Vorkasse-Regelung bei Reisen. Corona-bedingt konnte eine Vielzahl an von Verbraucher:innen vorfinanzierten Reisen und Flügen nicht stattfinden, doch viele Reiseveranstalter und Airlines zahlten Gelder nicht oder stark verspätet zurück. Wiederum gingen vor Corona viele Verbraucher:innen leer aus, weil Thomas Cook oder AirBerlin plötzlich insolvent waren.“

So sind auch jetzt vor den Oster- und Sommerferien 2021 Verbraucher:innen in der Zwickmühle. Nach einem Jahr voller Einschränkungen ist die Reiselust groß, aber die schlechten Erfahrungen machen die Entscheidung schwierig. „So lange die Verbraucher:innen per Vorkasse unfreiwillige Kreditgeber:innen der Reisebranche bleiben, sitzen sie am kürzeren Hebel und müssen sich gegebenenfalls mit dem Anbieter um die Rückzahlung streiten – eine Konstellation, der die Politik einen Riegel vorschieben muss“, so Rumpke.

Ministerin Nonnemacher: „Die Corona-Pandemie hat die Schwächen im Reiserecht zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gemacht. So ist nicht nur die Insolvenzabsicherung unzureichend, wie wir durch die Cook-Insolvenz gesehen haben, auch die Vorkasse-Praxis von Flug- und Reiseanbietern belastet viele Verbraucherinnen und Verbraucher in der gegenwärtigen schwierigen Situation zusätzlich. Brandenburg setzt sich deshalb aktuell im Bundesrat für eine Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und eine Überprüfung der Vorkasse-Praxis durch den Bund ein. Hier muss dringend Vertrauen zurückgewonnen werden.“

Zum Weiterlesen: Weltverbrauchertag: Reisen und Corona | Verbraucherzentrale Brandenburg

Über den Weltverbrauchertag:

Der Weltverbrauchertag wird jedes Jahr am 15. März begangen. Er erinnert an die am 15. März 1962 von US-Präsident John F. Kennedy proklamierten grundlegenden Verbraucherrechte: Verbraucher:innen sollen vor betrügerischer oder irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt werden und aus einer Vielfalt von Produkten mit marktgerechten Preisen auswählen können.
An diesem weltweiten Feiertag für die Rechte von Verbraucher:innen wurde vor 31 Jahren – am 15. März 1990 – die Verbraucherzentrale Brandenburg gegründet.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Strand mit Meer und Palmen

Reise-Spezial: Tipps für Urlauber

Informieren Sie sich hier zu Ihren Rechten im Urlaub. Wir beantworten Fragen rund um Anreise & Unterkunft, Geld & Papiere, Telefonieren & Surfen sowie Gesundheit & Ernährung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.