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Reiseärger nicht auf sich sitzen lassen

Pressemitteilung vom
Tool der Verbraucherzentrale prüft Ansprüche bei Pauschalreisen

Gesperrte Pools, gestrichene Ausflüge oder mangelhafte Verpflegung haben sicher auch einigen Brandenburger:innen den Urlaubsspaß getrübt. Verbraucher:innen müssen den Reiseveranstaltern das aber nicht durchgehen lassen: Wer eine Pauschalreise gebucht hatte, kann in vielen Fällen Ersatz oder Entschädigung verlangen. Mit dem Pauschalreise-Check der Verbraucherzentrale lassen sich diese Forderungen einfach und unkompliziert geltend machen.
 

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Pauschalreisende sind gut geschützt
Pauschalurlauber:innen sind gesetzlich gut abgesichert. Treten etwa bei der An- oder Abreise Probleme auf oder entspricht die Unterkunft nicht den gebuchten Leistungen, haben Betroffene eventuell Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter. Beispielsweise können sie eine Erstattung eines Teils der Reisekosten oder eine Entschädigung verlangen. „Um dies zu prüfen, hat die Verbraucherzentrale den interaktiven Pauschalreise-Check entwickelt“, erklärt Dunja Neukamp, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. 

Hilfe bei der Erstellung von Musterschreiben
Mit dem kostenlosen Online-Tool können Urlauber:innen in wenigen Schritten prüfen, ob sie Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter haben. Das Tool liefert nicht nur eine rechtliche Ersteinschätzung, sondern erstellt auch passgenaue Musterschreiben, mit denen Verbraucher:innen die Forderungen direkt und verbindlich geltend machen können. Zu finden ist das Tool unter: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/100823

Wichtig bei Problemen: Reiseveranstalter schnell informieren und Beweise sammeln
Mit Blick auf die nahenden Herbstferien ergänzt Neukamp: „Wenn Reisende am Urlaubsort meinen, dass etwas nicht der vereinbarten Leistung entspricht, sollten sie den Reiseveranstalter unverzüglich informieren. Außerdem ist es wichtig, gut zu dokumentieren und Nachweise zu sammeln – etwa durch Fotos“. Denn: Nur, wer nachweisen kann, dass die Reise nicht wie vereinbart verlaufen ist, kann seine Rechte auch durchsetzen.

Individuelle Beratung 
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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