Kostenloses Online-Seminar „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 5. Mai. um 16.00 Uhr. Jetzt anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Mehrheit deutschlandweit für Verbot privaten Silvester-Feuerwerks

Pressemitteilung vom
Repräsentativbefragung im Auftrag der Verbraucherzentrale durch forsa GmbH

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat in einer deutschlandweiten Repräsentativbefragung die Meinungen zu Silvester-Feuerwerk erheben lassen. Im Ergebnis spricht sich eine Mehrheit (59 Prozent) entweder für ein generelles Verbot aus oder dafür, ausschließlich professionelles Feuerwerk zuzulassen.

Off

Feuerwerke stehen seit Jahren kontrovers in der Diskussion, sei es aufgrund ihres allgemeinen Verletzungsrisikos, im Zusammenhang mit Umwelt- und Tierschutz, wegen Ausschreitungen in deutschen Großstädten zum letzten Jahreswechsel oder vor dem Hintergrund von Kriegen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat in einer deutschlandweiten Repräsentativbefragung erheben lassen, wie Verbraucher:innen aktuell zu Feuerwerk an Silvester stehen.

Die Meinungen:

  • 39 Prozent der Befragten wünschen sich Feuerwerke ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern, zum Beispiel bei zentral organisiertem (Groß-)Feuerwerk; 20 Prozent befürworten ein generelles Verbot.
  • Der Wunsch nach Beschränkungen überwiegt in allen Altersgruppen außer bei den 35- bis 49-Jährigen.
  • Frauen sind mehrheitlich (zu 70 Prozent) für Änderungen der derzeit geltenden Regelungen; Männer fast zur Hälfte (46 Prozent).
  • Sowohl bei den Anhänger:innen von GRÜNEN und SPD wie auch bei denen von CDU/CSU plädiert eine Mehrheit der Befragten für Änderung der aktuellen Regelung; Anhänger:innen der AfD dagegen möchten diese mehrheitlich beibehalten.
  • In den westdeutschen Bundesländern plädiert die Mehrheit für eine Abkehr von privatem Feuerwerk (62 Prozent); in den ostdeutschen Bundesländern dagegen nur 42 Prozent. So sprechen sich beispielsweise im Land Brandenburg 33 Prozent dafür aus, dass das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester ausschließlich ausgebildeten Pyrotechnikern erlaubt sein soll. Und nur 12 Prozent sind dort der Meinung, dass es generell nicht erlaubt sein soll.

Dazu kommentiert der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, Christian A. Rumpke: „Verkaufsbeschränkungen oder Abbrennverbote durch einzelne Kommunen oder Länder führen nur zu einem kaum nachvollziehbaren Flickenteppich. Die veränderten Lebensrealitäten können einfach auf Bundesebene mit einer Anpassung der Sprengstoffverordnung in den Blick genommen werden.“

Zur Befragung: Im Auftrag der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) befragte das Umfrageinstitut forsa GmbH zwischen dem 30. August und 1. September 2023 bundesweit 1.006 in Privathaushalten lebende deutschsprachige Personen ab 18 Jahren. Die Repräsentativbefragung für das Land Brandenburg wurde teilweise parallel im Zeitraum vom 30. August bis 20. Oktober 2023 durchgeführt. Befragungsdetails und -ergebnisse hier.

Die VZB hatte bereits im vergangenen Jahr eine Umfrage mit ähnlichem Ergebnis in Auftrag gegeben.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.