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Nachhaltiger Genuss: Verbraucherschutz auf der Grünen Woche in Berlin

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen präsentieren ihre Arbeit auf dem Messegelände

Zuletzt haben die Verbraucherzentralen irreführende Werbeclaims auf Lebensmitteln aufgedeckt. Auf der 88. Grüne Woche vom 19. bis 28. Januar 2024 in Berlin geben sie nun Tipps, wie Verbraucher:innen selbst aktiv werden können, um ihren Speiseplan nachhaltiger zu gestalten.

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Gut informiert nachhaltig genießen

Am Messestand informiert die Verbraucherzentrale dazu, wie Verbraucher:innen selbst aktiv werden können, um ihren Speiseplan nachhaltiger zu gestalten. Denn jedes Produkt weist eine andere Treibhausbilanz auf. Dabei spielen sowohl die Art des Lebensmittels als auch deren Erzeugung und der Transport eine entscheidende Rolle. Am Beispiel eines Burgers erfahren Besucher:innen, wie sich dessen Klimabilanz bei der Zusammensetzung von Gerichten unterscheidet – je nachdem, welche Zutaten im Burger landen. Beim Klima-Quiz können Interessierte außerdem ihr Wissen zu nachhaltiger Ernährung testen.

Die Verbraucherzentralen sind speziell zum Thema „Unsere Ernährung für die Zukunft“ in Halle 23a als Teil der Sonderschau des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden.

Irreführende Werbung

Wie wichtig Verbraucherschutz im Zusammenhang mit Ernährung ist, zeigt auch eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentralen: Werbebegriffe wie „klimaneutral“ oder „CO2-reduziert“ sind trügerisch, denn sie sagen nichts darüber aus, ob ein Produkt besonders klimafreundlich hergestellt oder produziert wurde. Meist lassen sich diese klimabezogenen Angaben für Verbraucher:innen beim Einkauf mit den Angaben auf der Verpackung auch nicht nachvollziehen, wie ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen zu Klimawerbung auf Lebensmitteln zeigt. „Um irreführende Angaben mit Umweltaussagen zu vermeiden, braucht es einheitliche rechtliche Vorgaben und eine unabhängige Zertifizierung für die Verwendung“, sagt Annett Reinke, Leiterin des Teams Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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