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Auslandsaufenthalt richtig planen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale gibt Tipps für den vorübergehenden Wegzug und bietet Checkliste

Vor allem nach einem Schulabschluss entscheiden sich viele jungen Menschen für einen Auslandsaufenthalt, um neue Kulturen kennen zu lernen, Sprachkenntnisse zu vertiefen oder spannende Erfahrungen zu sammeln. Wer länger als wenige Urlaubswochen im Ausland bleiben will, arbeiten oder studieren möchte, muss diesen Umzug gut organisieren. Charlotte Pscheidl von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) fasst die wichtigsten Tipps zusammen. Weitere Informationen halten die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen sowie kostenfreie Webseminare bereit.

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Wissenswertes zu Ausgaben

Um die Kosten für das Vorhaben zu überblicken, sollten sich Interessierte mit den Lebenshaltungskosten des Ziellandes vertraut machen. Auch mögliche Einnahmen können junge Menschen planen. So lohnt es sich, zu prüfen, ob für die Zeit des Aufenthalts ein Anspruch auf Kindergeld besteht und den Antrag auf Fortzahlung entsprechend rechtzeitig zu stellen. „Je nach Art des Aufenthalts sind Verdienstmöglichkeiten vor Ort allerdings nur schwer zu realisieren, weil zum Beispiel ein anderes Visum beantragt werden muss“, warnt Pscheidl.

Versicherungsschutz prüfen

Wer mehrere Monate oder ein Jahr im Ausland bleibt, braucht eine separate Langzeit-Auslandskrankenversicherung, die im Zielland greift. Für Nordamerika braucht es oft eine Erweiterung.

Bei kürzeren Reisen ins Ausland ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig, auch innerhalb der EU. Bei Aufenthalten bis zu 4 Wochen können unaufschiebbare Behandlungen über die Europäische Krankenkarte abgerechnet werden. Aber einen erforderlichen, unter Umständen recht teuren, Krankenrücktransport zahlt keine Krankenversicherung. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist häufig auf 42 oder maximal 70 Tage limitiert.

Gegen weitere unvorhergesehene Kosten, zum Beispiel durch Unachtsamkeit, hilft die private Haftpflichtversicherung, bei der Kinder in der Regel noch eine Weile bei ihren Eltern mitversichert sind. Hier gilt es, die Bedingungen im Einzelfall zu prüfen.

Kündigung, Leerstand, Untermiete: Wohnsituation in Deutschland klären

Wer eine baldige Rückkehr zum früheren Zuhause plant, kann die vorübergehende Nutzung seiner Wohnung in Deutschland organisieren. Mit einer Untervermietung müssen Vermieter:innen allerdings einverstanden sein. Um späterem Ärger mit den vorübergehenden Gästen vorzubeugen, rät Pscheidl dazu, einen Untermietvertrag mit Angabe der Laufzeit und Aufzählung der vermieteten Möbelstücke aufzusetzen. Auch die Wohnungs- beziehungsweise Zimmerübergabe dokumentieren beide Parteien bestenfalls gemeinsam und notieren die Zählerstände.

Wer wegen eines Auslandsaufenthalts keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Ohne Abmeldung können Reisende Sonderkündigungsrechte für Verträge nicht nutzen und müssten beispielsweise weiterhin den Rundfunkbeitrag zahlen.

Weitere wichtige Erledigungen können Interessierte mit der Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen planen.

Kostenfreie Online-Vorträge

Vom 13. bis 17. Mai findet die bundesweite „Fokuswoche Ziele. Neue Wege. Nach der Schule.“ statt. In dieser Woche informieren die Verbraucherzentralen junge Menschen zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Ins Ausland gehen“, „Studienfinanzierung“, „Versicherungen“, „Auslandspraktikum“ und „Freiwilligendienst“. In kostenlosen Online-Vorträgen bekommen Schüler:innen und Absolvent:innen wichtige Tipps zum Start in ihre Zukunft.

Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung sind zu finden unter https://www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-ziele.

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.