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Kostenfalle auf dem Weg zum Kofferraum

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor übereilten Unterschriften

Ein Vertragsschluss unter Zeitdruck ist selten vorteilhaft. Ob auf dem Parkplatz, vor dem Einkaufszentrum oder an der Haustür – bei spontanen Vertragsangeboten oder Gewinnaktionen droht schnell eine Kostenfalle. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät, Verträge grundsätzlich nur nach sorgfältiger Prüfung zu unterschreiben, und erklärt, wie Verbraucher:innen einen voreiligen Abschluss rückgängig machen können.

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Erst prüfen, dann unterschreiben 

Ob Stromverträge, Zeitschriftenabos oder Gewinnaktionen: Nicht nur an der Haustür, auch auf Supermarktparkplätzen oder vor Einkaufszentren drängen geschulte Werber:innen zur Unterschrift oder locken Neugierige mit Aufmerksamkeiten. „Interessierte sollten nicht sofort unter Druck unterschreiben, sondern die Unterlagen mitnehmen und das Angebot in Ruhe prüfen“, so Torsten Eick, Rechtsberater bei der VZB. Denn oft zeigen sich die tatsächlichen Kosten und Bedingungen erst beim genauen Hinsehen. 

Hausbesuche vermeiden

Auch an Ständen mit Gewinnaktionen, wie beispielsweise einem kleinen Kissen oder einer Matratzenreinigung, sollten Verbraucher:innen aufmerksam sein. Zur Gewinnübergabe ist häufig ein Hausbesuch nötig. „Im heimischen Wohnzimmer kommt es später oft zu Kaufverträgen über Matratzen oder andere Produkte, die hochpreisig und regelmäßig das Geld nicht wert sind“, warnt Eick. Auch hier gilt: Interessierte sollten lieber auf die kleinen Aufmerksamkeiten verzichten, wenn damit ein Hausbesuch verbunden ist. 

Widerrufsrecht nutzen  

Kommt es dennoch zu einem Vertragsabschluss, ist der Vertrag zwar wirksam – lässt sich aber in vielen Fällen widerrufen. In der Regel gilt bei Verträgen, die Verbraucher:innen außerhalb von Geschäftsräumen schließen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Erfolgt keine oder keine richtige Widerrufsbelehrung, verlängert sich diese Frist sogar um ein Jahr. Die Frist beginnt bei der Bestellung von Waren beispielsweise erst mit dem vollständigen Erhalt der Produkte. „Wer das Widerrufsrecht nutzt, kann sich ohne Angabe eines Grundes vom Vertrag lösen“, erklärt Eick und ergänzt: „Es ist empfehlenswert, die Widerrufserklärung nachweisen zu können.“ Ein Telefonat ist daher ungeeignet. Der Widerruf sollte zum Beispiel per Brief als Einschreiben oder als E-Mail erfolgen. Betroffene sollten die E-Mail nach dem Versand dauerhaft digital speichern oder vollständig mit Inhalt sowie Versende- und Empfangsdaten ausdrucken. 

Professionelle Hilfe holen 

Aber Vorsicht: Nicht jeder geschlossene Vertrag an der Haustür oder auf dem Supermarktparkplatz lässt sich unproblematisch widerrufen – das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Beispielsweise bei individuell angefertigten Waren, geöffneten Hygieneversiegelungen oder schnell verderblichen Produkten kann das Widerrufsrecht entfallen. „Wer unsicher ist, ob im individuellen Fall ein Widerrufsrecht besteht, sollte sich zügig professionelle Hilfe suchen, statt nur auf die Angaben des Vertragspartners zu vertrauen“, empfiehlt Eick. 

Individuelle Beratung 

  • Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
  • Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
  • Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
  • oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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