Einkauf im Geschäft: Rückgabe nur freiwillig
Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch beim Einkauf in polnischen Geschäften kein gesetzliches Rückgaberecht, wenn die Ware nicht gefällt oder bereits vorhanden ist. „Ein Umtausch oder eine Rückgabe von direkt im Geschäft gekauften Geschenken ist nur möglich, wenn der Händler dies freiwillig anbietet“, erklärt Karolina Wróblewska von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Verbraucher:innen sollten daher vor dem Kauf genau nachfragen und den Kassenbon unbedingt aufbewahren.
So kaufte letztes Jahr eine Verbraucherin aus Brandenburg einen hochwertigen Kopfhörer in einem polnischen Elektronikmarkt als Weihnachtsgeschenk. Erst nach Weihnachten stellte sich heraus, dass ihr Sohn exakt das gleiche Modell bereits bekommen hatte. „Als sie die originalverpackten Kopfhörer zurückgeben wollte, lehnte der Händler die Rücknahme ab, was völlig rechtmäßig war. Solche Fälle erleben wir immer wieder in der deutsch-polnischen Verbraucherberatung“, berichtet Wróblewska.
Online-Kauf: Widerruf innerhalb von 14 Tagen
Anders sieht es beim Online-Einkauf aus: Hier profitieren Verbraucher:innen von einem gesetzlich geregelten Widerrufsrecht, auch beim Kauf in polnischen Online-Shops. „Wer im Internet bestellt, kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten“, so Wróblewska. „Verbraucher:innen müssen den Widerruf in Textform erklären, beispielsweise per E-Mail mit Zustell- beziehungsweise Lesebestätigung.“
Tipp: Bezahlen in Złoty spart Gebühren
Ein weiterer wichtiger Hinweis: Beim Einkauf in Polen sollten Verbraucher:innen mit ihrer Karte in der Landeswährung Złoty zahlen. „Viele Händler bieten beim Bezahlen mit Karte die Option an, in Euro abzurechnen. Allerdings entstehen dabei oft zusätzliche Aufschläge“, warnt Wróblewska. Wer in Złoty zahlt, profitiert meist zusätzlich vom günstigeren Wechselkurs der eigenen Bank.
Gewährleistung bei mangelhafter Ware
Unabhängig davon, ob Verbraucher:innen Geschenke im Laden oder online kaufen, zeigt das Geschenk einen Mangel, gibt es eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. „In den ersten zwölf Monaten geht das Gesetz sogar davon aus, dass die Ware bereits beim Kauf defekt war. Verbraucher:innen sind daher von der Beweispflicht befreit“, erklärt die Verbraucherschützerin. Wichtig sei hier, den Mangel gut zu dokumentieren und schnellstmöglich schriftlich eine Nachbesserung oder einen Austausch beim Händler einzufordern.
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
- Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
- oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung