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Klage gegen SSS-Software Special Service GmbH (online-wohngeld.de)
Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „online-wohngeld.de“ und nimmt dort eine Gebühr für die Übermittlung der Anträge. Auf der Webseite des Unternehmens ist aus Sicht des vzbv nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist