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Irreführung über Umfang Highspeedtarif / Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in Widerspruch zur Werbung eines von ihr eingesetztes Vertriebsunternehmens unzutreffende Angaben zum Umfang der von ihr angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen macht.
Vor dem Landgericht Köln (81 O 21/25) ist ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.