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Baustein 6 - Folgen einer Kontoüberziehung

Bei Minderjährigen wird ein Girokonto grundsätzlich als Guthabenkonto geführt. Sobald der Kontoinhaber volljährig wird, bieten die Kreditinstitute die Möglichkeit einer Kontoüberziehung.
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Bei Minderjährigen wird ein Girokonto grundsätzlich als Guthabenkonto geführt. Sobald der Kontoinhaber volljährig wird, bieten die Kreditinstitute die Möglichkeit einer Kontoüberziehung. Worin unterscheidet sich eine vereinbarte von einer geduldeten Überziehung? Welche Gefahren sind mit einem dauerhaft überzogenen Konto verbunden?

Handreichung für Lehrkräfte zum Download


Arbeitsblätter zum Download:

Für Schüler (bearbeitbar und ohne Lösungen)