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Hinweisgeberschutzgesetz: Meldestelle Verbraucherzentrale Brandenburg

Stand:
Die interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände bei der Verbraucherzentrale Brandenburg vertraulich und sicher zu melden.

Bitte beachten Sie: Die interne Meldestelle dient nicht für Beschwerden über Anbieter oder allgemeines Feedback, sondern setzt die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes um. Interne Hinweisgeber*innen (Whistleblower) bekommen hier eine Adresse, um auf organisationsinterne Missstände aufmerksam zu machen. 

Für Beschwerden über Anbieter oder allgemeines Feedback nutzen Sie stattdessen bitte die Beschwerde-Box der Verbraucherzentrale Brandenburg.

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Beschwerden über die Verbraucherzentrale Brandenburg können Sie anonym oder unter Angabe Ihrer Identität melden, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. 

Für die Verbraucherzentrale Brandenburg wird die interne Meldestelle von Rechtsanwalt Cornelius Matutis, Berliner Straße 57, 14467 Potsdam betrieben. Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:

Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.

Zum Hintergrund:

Am 02.07.2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) in Kraft getreten. Damit wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen umgesetzt, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU-Richtlinie).

Inhalt des HinSchG sind umfangreiche Regelungen zum Schutz von Hinweisgeber:innen, zum Beispiel zur Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person und zum Schutz vor Repressalien. Das HinSchG sieht ein dreistufiges Meldekonzept vor. Hierbei ist die interne Meldestelle der bevorzugte Meldekanal, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und der Hinweisgebende keine Repressalien zu befürchten hat. Meldungen sind über ein elektronisches Hinweisgeberportal, per E-Mail, Telefon oder nach Vereinbarung persönlich möglich.

Weitere Hintergründe zum Hinweisgeberschutzgesetz, zur internen Meldestelle sowie zu zusätzlichen externen Meldewegen und über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen innerhalb der EU finden Sie hier: https://anwaltliche-meldestelle.de

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