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Hinweisgeberschutzgesetz: Meldestelle Verbraucherzentrale Brandenburg

Stand:
Die interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände bei der Verbraucherzentrale Brandenburg vertraulich und sicher zu melden.
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Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. 

Für die Verbraucherzentrale Brandenburg wird die interne Meldestelle von Rechtsanwalt Cornelius Matutis, Berliner Straße 57, 14467 Potsdam betrieben. Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:

Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.

Zum Hintergrund:

Am 02.07.2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) in Kraft getreten. Damit wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen umgesetzt, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU-Richtlinie).

Inhalt des HinSchG sind umfangreiche Regelungen zum Schutz von Hinweisgeber:innen, zum Beispiel zur Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person und zum Schutz vor Repressalien. Das HinSchG sieht ein dreistufiges Meldekonzept vor. Hierbei ist die interne Meldestelle der bevorzugte Meldekanal, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und der Hinweisgebende keine Repressalien zu befürchten hat. Meldungen sind über ein elektronisches Hinweisgeberportal, per E-Mail, Telefon oder nach Vereinbarung persönlich möglich.

Weitere Hintergründe zum Hinweisgeberschutzgesetz, zur internen Meldestelle sowie zu zusätzlichen externen Meldewegen und über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen innerhalb der EU finden Sie hier: https://anwaltliche-meldestelle.de

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.