Session-Cookies
Temporäre Cookies, die nach jeder beendeten Internet-Sitzung automatisch gelöscht werden, werden als Session-Cookies bezeichnet. In der Regel werden diese gelöscht, wenn Sie Ihren Browsers schließen.
Aktivieren Sie Session-Cookies für Ihren Browser, hat das beispielsweise den Vorteil, dass sich ein Online-Shop die Produkte merkt, die Sie zuvor in den Warenkorb gelegt haben. Das kann praktisch sein, denn ohne sie wäre der digitale Warenkorb bei jedem Aufruf einer neuen Unterseite wieder leer.
Trotzdem sollten Sie aufpassen: Denn beenden Sie Ihre Internet-Sitzung nicht bzw. melden Sie sich nicht von der Sitzung ab, bleibt das Session-Cookie weiterhin gültig, bis Sie Ihren Browser schließen – Ihr Warenkorb zum Beispiel könnte also für andere sichtbar werden, wenn Sie Zugriff auf Ihr Gerät haben.
Vorsicht ist aber vor allem bei öffentlich zugänglichen Computern oder mobilen Geräten geboten. Loggen Sie sich nicht aus der Internetseite oder der App aus, kann jemand anderes in Ihrem Profil möglicherweise Schaden anrichten. Zudem sind zum Beispiel soziale Netzwerke oft so eingestellt, dass Ihre Zugangsdaten gespeichert bleiben, auch wenn Sie den Browser schließen. Deshalb: Nach der Nutzung an öffentlich zugänglichen Geräten immer ausloggen!
Cookies von Drittanbietern
Cookies werden jedoch nicht nur von den Unternehmen platziert, deren Seiten Sie aktiv besuchen, sondern auch von vielen anderen Unternehmen – von so genannten Drittanbietern. Das sind häufig Werbefirmen, die auf diese Weise auf Sie persönlich zugeschnittene Werbung platzieren können.
Als Nutzer können Sie jedoch nur schwer nachvollziehen, welche Informationen in welchem Umfang automatisch an welche Unternehmen weitergeleitet werden.
Tracking-Cookies
Neben Cookies, die nach jeder beendeten Sitzung gelöscht werden, gibt es auch solche, die über mehrere Sitzungen hinweg gespeichert werden. Dazu gehören die sogenannten Verfolgungs-Cookies (englisch: Tracking-Cookies).
Diese hartnäckigen Cookies nehmen Ihr digitales Verhalten teilweise über verschiedenste Internetseiten und über Jahre hinweg unter die Lupe. Damit können Anbieter von Websites, aber vor allem Dritte (z.B. Werbefirmen), ein besonders umfangreiches individuelles Profil von Ihnen anfertigen.
Tracking-Cookies können auch zu einem Sicherheitsrisiko werden. Denn manchmal speichern die kleinen Textdateien auch sensible Daten wie Benutzernamen, Adressen, Telefonnummern oder Bankverbindungen. Dem anschließenden Missbrauch dieser persönlichen Daten sind hier keine Grenzen gesetzt.
Cookie-Banner kurz erklärt
Seit 1995 bestehen für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitliche Regeln, die mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2018 weiter ausgebaut wurden. Demnach darf eine Einwilligung zur Anwendung von Cookies nicht in Form von voreingestellten Häkchen oder Kreuzchen erfolgen, sondern hierzu müssen Nutzer aktiv ihre Zustimmung erteilen. Viele Cookie-Banner benennen verschiedene Kategorien von Cookies:
Notwendige/Erforderliche/Wesentliche Cookies
Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite und ihrer Funktionen technisch zwingend, so dass sie auch nicht abgewählt oder verweigert werden können. Ein bei diesen Cookies voreingestelltes Häkchen, Kreuzchen oder ein Auswahl-Schalter sind in Ordnung.
Leistungs-/Analyse-/Statistik-/Funktionale/etc. Cookies
Diese Cookies sind für den eigentlichen Betrieb der Seite nicht nötig, helfen den Betreibern aber, die Seiten und Angebote zu verbessern. Das muss aber nicht zwingend eine Verbesserung im Sinne der Kunden sein. Diese Cookies dürfen nicht vorausgewählt sein.
Marketing-/Werbe-/Personalierungs-Cookies
Diese Cookies werden für die Auswahl der Werbung genutzt, die Ihnen auf Internetseiten angezeigt wird. Dabei geht es einerseits darum, Ihre Interessen beim Besuch der Seiten zu erfassen und auszuwerten, um auf anderen Internetseiten entsprechende Werbung auszuspielen. Andererseits werden Erkenntnisse über Ihre Besuche auf anderen Seiten genutzt, um auf der aktuellen Internetseite auf Sie zugeschnittene Werbung anzuzeigen.
Personalisierungs-Cookies dienen auch dazu, Ihnen nur bestimmte Inhalte einer Internetseite anzuzeigen – zum Beispiel auf einer Nachrichtenseite nur die Sport- oder Politikartikel einer bestimmten Region. Das erhöht allerdings auch die Gefahr der "Filterblase", in der Sie nur noch solche Informationen erhalten, die Ihre Meinung bestätigen und andere kritische Meinungen gar nicht erst zu Gesicht bekommen.
Sonderfall: Berechtigtes Interesse
Viele Seitenbetreiber stützen die Vorauswahl und das anschließende Setzen von bestimmten Cookies auf ein sogenanntes berechtigtes Interesse. Dieses Interesse kann wirtschaftlicher, rechtlicher oder ideeller Art sein. Nicht immer sind Anbieter und Nutzer der gleichen Ansicht, welches Interesse tatsächlich berechtigt ist. Juristisch betrachtet muss das Interesse des Betreibers aber bedeutsamer sein als das Interesse der Nutzer an Datensparsamkeit. Beispiel: Ein Online-Shop hat ein wirtschaftliches Interesse daran, Ihnen nur teure Produkte anzuzeigen. Sie haben aber ein berechtigtes Interesse daran, auch günstigere Produkte angezeigt zu bekommen. Viele Seitenbetreiber bieten deshalb die Möglichkeit, solche Cookies abzuwählen. Das sollten Sie dann auch machen.
Ungeklärt ist bisher, ob Anbieter von sich aus diesen Bereich automatisch aktiv schalten dürfen. Wie üblich unser Rat: Erlauben Sie nur die Cookies, bei denen Sie nachvollziehen können, wieso sie eingesetzt werden sollen. Im Zweifel ist es besser, nur die notwendigen Cookies auszuwählen, statt einfach auf den Button "alle akzeptieren" zu klicken.