Kostenloses Online-Seminar „Für den Ernstfall gewappnet - Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht" am 21. September um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Konto bei Instagram oder Facebook gesperrt? Hier Widerspruch erstellen

Stand:
Accounts in sozialen Netzwerken dürfen nicht ohne Begründung und ohne Anhörung der Betroffenen gesperrt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das soll ab 2024 auch EU-Recht sein. Hier gibt es Infos und einen kostenlosen Musterbrief-Generator der Verbraucherzentrale.
Eine Frau sitzt an einem Tisch und blickt auf ihr Smartphone.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betreiber eines sozialen Netzwerks dürfen die Konten ihrer Mitglieder nicht ohne Grund sperren.
  • Sie müssen die Gelegenheit bekommen, sich zu der Sperre zu äußern oder ihr zu widersprechen. Zudem können Sie eine Begründung verlangen.
  • Für Ihren Einspruch gegen die Sperre nutzen Sie gerne unser kostenloses Onlinetool oder die verlinkten Formulare.
Off

"Mein Konto wurde ohne Grund gesperrt." So oder ähnlich klingen Schilderungen im Kommentarbereich des Online-Jugendmagazins checked4you.de unter einem Artikel zum Instagram-Support. Auch bei Facebook kommen solche Sperrungen vor. Beide Netzwerke werden vom Unternehmen Meta betrieben.

Dabei gilt: Betreiber eines sozialen Netzwerks dürfen Konten ihrer Mitglieder nicht ohne Grund sperren. Und sie müssen den Betroffenen die Möglichkeit geben, sich zu äußern und der Sperre zu widersprechen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 29. Juli 2021 entschieden (Az. III ZR 179/20). Mit dem so genannten Digital Services Act (DSA) soll das grundsätzlich auch als EU-Recht ab dem 17. Februar 2024 gelten.

Betroffene haben also Anspruch auf eine Begründung. Mehr noch: Sie haben auch Anspruch darauf, auf eine Begründung zu antworten und eine neue Prüfung der Sperre zu fordern. In die Entscheidung über eine endgültige Sperre müssen die Argumente einbezogen werden. Erst dann kann eine Kontosperrung rechtswirksam sein, sagt der BGH.

Um Einspruch gegen Kontosperrungen einzulegen, bieten Instagram und Facebook spezielle Online-Formulare an:

Falls Sie darüber nicht weiterkommen, können Sie es per E-Mail versuchen. Die Texte dafür können Sie hier kostenlos erstellen:

Musterbrief GeneratorHier können Sie den Text für Ihren Einspruch erstellen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.