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Neue Brille? Krankenkasse zahlt nur in Ausnahmefällen

Stand:
Wann werden die Kosten für eine neue Brille oder Brillengläser von der Krankenkasse übernommen? Was Sie zur Kostenübernahme bei Sehhilfen wissen sollten.
Eine Frau steht beim Optiker vor einer großen Auswahl an Brillen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kosten für Brillengläser werden nur selten von den Krankenkassen übernommen. 
  • Die Krankenkasse zahlt, wenn Sie eine Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien haben.
  • Ebenso bei einer Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien und soweit Ihre maximale Sehkraft unter 30% liegt.
  • Die Kosten für Kontaktlinsen werden nur in Ausnahmefällen von der Kasse übernommen.
  • Bei Minderjährigen hingegen ist die Brille meist Kassenleistung.
  • Optiker:innen und Krankenkassen müssen Sie dazu beraten, ob Sie Anspruch auf Kassenleistungen haben. 
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Hilfsmittel werden oft von der Krankenkasse bezahlt. Zu den Hilfsmitteln gehören bewegliche Gegenstände, die erforderlich sind, um beispielsweise eine Behinderung auszugleichen. Aber was ist mit Brillen, Brillengläsern oder Kontaktlinsen? Gelten sie als Hilfsmittel? Warum diese Frage nicht so leicht zu beantworten ist und welche Kosten für Brillen oder Sehhilfen übernommen werden, lesen Sie in diesem Artikel. 

Brillen - Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten? 

Bis zum Jahr 2003 wurde noch jede gesundheitlich notwendige Brille von der Krankenkasse bezahlt. Das war im Sinne betroffener Verbraucher:innen. Doch seither erfolgt die Kostenübernahme bei Erwachsenen nur noch in seltenen Fällen.  

Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss zum Beispiel die Sehleistung so stark eingeschränkt sein, dass die betroffene Person ohne Brille nicht mehr gefahrlos am Alltagsleben teilnehmen kann.  

Zudem zahlen gesetzlichen Krankenkassen nicht für die Brillenfassung, sondern lediglich die Gläser. Dabei werden zudem nur Festbeträge für Standardgläser gezahlt. Die Brillenfassung und die Kosten für höherwertige Gläser (z.B. eine Gleitsichtbrille) müssen Versicherte in der Regel selbst übernehmen.  

Damit bezahlt die Krankenkasse, wenn sie sich überhaupt an der Brille beteiligt, regelmäßig nur einen kleinen Teil der oft etliche hundert Euro teuren Brille. Das soziale Gefälle zu Versicherten in privaten Krankenversicherungen, die Brillenkosten regelmäßig mitversichern, wird damit noch größer.  

Wann zahlt die Krankenkasse für Brillen? Die Leistung der Kassen sind in § 33 Abs. 2 Nr. 2 des 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt: 

  1. bei Kurz- oder Weitsichtigkeit mit Korrektionswerten von mehr als 6,00 Dioptrien 
  2. bei einer Hornhautverkrümmung mit Korrektionswerten von mehr als 4,00 Dioptrien 
  3. bei einer starken Sehbeeinträchtigung, die selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nur eine Sehfähigkeit von maximal 30% ermöglicht 


Arbeitsplatzbrillen und Bildschirmbrillen sind keine Leistung der Krankenkassen. Sie dienen dem Arbeitsschutz. Hier kann es sich lohnen auf den Arbeitgeber zuzugehen, um einen Zuschuss zu erhalten. 

Kostenerstattung für Sehhilfe – so geht’s! 

Um den Kostenanteil der Kasse zu bekommen, ist das Rezept eines Augenarztes oder einer Augenärztin notwendig. Die Messung beim Optiker reicht nicht. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Jugendliche ab 15 Jahren können bis zu ihrem 18. Geburtstag Brillengläser direkt vom Augenoptiker beziehen. Solange sie schulpflichtig sind, bekommen Minderjährige auch eine Sportbrille von der Krankenkasse bezuschusst. 

Die Krankenkassen haben Verträge mit verschiedenen Optikern, die mit der Kasse direkt abrechnen. Versicherte zahlen aber auch in diesen Fällen die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten - mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Die Festbeträge liegen  

  • für Brillengläser zwischen 10 und 114 Euro,  
  • für Kontaktlinsen zwischen 91 und 144 Euro. 
     

Sehhilfen sind existentiell notwendig: Im Straßenverkehr, beim Arbeiten an Computern und in vielen Berufen. Doch die Fälle, in denen Krankenkassen medizinisch notwendige Sehhilfen auch zahlen sind niedrig und die tatsächlichen Geldleistungen dazu auch gering. Aus Verbrauchersicht ist dies nicht bedarfsgerecht – und keine gute Entwicklung.    

Kontaktlinsen - Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten? 

Kontaktlinsen zahlt die Krankenkasse nur, wenn diese medizinisch zwingend notwendig sind. Das ist beispielsweise bei kurz- oder weitsichtigen Menschen mit mehr als 8,00 Dioptrien der Fall. Brillengläser mit solchen Werten sind einfach zu schwer. Bei einer Hornhautverkrümmung werden die Kosten für Kontaktlinsen übernommen, wenn diese mindestens 20% bessere Ergebnisse liefern als eine Brille. 

Was sind vergrößernde Sehhilfen? 

Zu den vergrößernden Sehhilfen fallen Hand- und Standlupen, gegebenenfalls mit Beleuchtung, aber auch elektronisch vergrößernde Sehhilfen, mit denen beispielsweise Zeitungen oder Buchseiten stark vergrößert auf einem Monitor wiedergegeben werden. 

Pflicht zur Beratung und Serviceleistung 

Das Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) definiert Standards für die Beratung durch Sanitätshäuser, Optiker und Co.. Diese sind verpflichtet, Sie zu beraten und Ihren persönlichen Bedarf zu ermitteln. Sie müssen Sie zudem darüber in Kenntnis setzen, welche unterschiedlichen Produkte es gibt und was und wie viel davon von der Kasse übernommen wird.   

Auch über die Anwendung unterschiedlicher Hilfsmittel. Die Hilfsmittelhersteller bzw. -händler müssen die Versicherten außerdem genau über ihre gesetzlichen Ansprüche aufklären und freiwillige Mehrkosten klar herausstellen. 

Krankenkassen haben die gesetzliche die Aufgabe, durch Aufklärung und Beratung Versicherten zu helfen. Dies gilt auch, wenn es um die Höhe von Versicherungsleistungen geht.

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