Das Wichtigste in Kürze:
- Rückstellungen in der Privaten Krankenversicherung werden gebildet, um hohe Ausgaben für Behandlungskosten im Alter der Kunden zu finanzieren.
- Steigen die Ausgaben mehr als ursprünglich angenommen, steigen auch die Beiträge mehr an.
- Wer zu einem anderen Unternehmen wechselt, kann einen Teil der Rückstellungen mitnehmen, sofern der Vertrag beim alten Unternehmen im Jahr 2009 oder später geschlossen wurde.
- Vor einem Unternehmenswechsel sollte stets erst ein Wechsel des Tarifs beim eigenen Unternehmen geprüft werden.
Was sind Alterungsrückstellungen und wie werden sie gebildet?
Die Kalkulation der Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist komplex. Sie erfolgt auf versicherungsmathematischer Grundlage. In der PKV müssen die Beiträge wegen der sozialen Bedeutung dieses Versicherungszweiges besonders vorsichtig kalkuliert werden. Da Versicherungsnehmer mit zunehmendem Alter ein immer höheres Risiko haben, zu erkranken, und dies hohe Behandlungskosten nach sich zieht, müssten die Beiträge im Alter sehr stark ansteigen. Um dies zu verhindern, wird während der gesamten Vertragslaufzeit ein verzinslicher Sparanteil gebildet - die Alterungsrückstellung. Diese Rücklagen werden später verwendet, um die hohen Ausgaben im Alter zu decken. Vom Grundsatz her sollen Alterungsrückstellungen einen möglichst konstanten Beitrag der Versicherung über die gesamte Vertragslaufzeit gewährleisten. Dennoch kommt es für Versicherte zu regelmäßig steigenden Beiträgen - auch im Alter.
Es gibt keine Grenze für die Höhe des Beitrags. Manche Kunden erhalten bei Abschluss des Vertrages auch die Information, höher als der Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könne der Beitrag nicht ausfallen. Dies stimmt für normale Tarife der PKV nicht. Eine Begrenzung auf den Höchstbeitrag der GKV sehen nur die Sozialtarife Basis- und Standardtarif der PKV vor.
Das Krankheitsrisiko wird stets der gleichen Gruppe zugeordnet, nicht der einzelnen Person. Ausgegangen wird von den Personen mit gleichem Eintrittsalter. Das Risiko wird auf das Kollektiv der Versicherungsnehmer bezogen, ebenso die Beitragskalkulation. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Einzelnen, ist dies kein Grund, um für ihn individuell den Beitrag zu erhöhen. Ferner dürfen die Beiträge nicht deswegen steigen, weil Sie älter werden. Versicherungsnehmer zahlen im Vergleich zu Neukunden ihres Alters einen entsprechend niedrigeren Beitrag. Hier wirkt sich die Alterungsrückstellung individuell aus.
Ein Teil der Rückstellungen wird als gesetzlicher Zuschlag gebildet. Hier zahlt man vom 21. Geburtstag bis zum 60. Lebensjahr zehn Prozent des eigenen Beitrags ein. Dieser Zuschlag soll zusätzlich den Bedarf an Beitragssteigerungen im Alter reduzieren. Die Entlastungswirkungen sollen daraus nach dem 65. Lebensjahr wirksam werden. Nach dem 80. Lebensjahr sollen die Beiträge dadurch gesenkt werden. In der Praxis ist dies häufig jedoch nicht der Fall, weil stärker steigende Ausgaben sowie ausbleibende Zinserwartungen dem entgegenwirken. Die Beiträge steigen folglich trotz der Rückstellungen regelmäßig weiter an.
Bei Verträgen für Kinder, Jugendliche und Auszubildende werden keine Rückstellungen gebildet.
Weshalb steigen die Beiträge, obwohl Alterungsrückstellungen gebildet werden?
Die Kalkulation der Beiträge und der Alterungsrückstellungen erfolgen aufgrund einer Prognose für die zukünftige Entwicklung. Dabei wird auf Wahrscheinlichkeitstafeln und andere statistische Daten (wie Sterblichkeit und Krankheitsrisiken) zurückgegriffen, die im Moment der Kalkulation vorliegen. Die zukünftigen Krankheitskosten müssen realistisch prognostiziert werden. Die Rechnungsgrundlagen sind nicht statisch, sondern werden als Basis für notwendige Prämienanpassungen laufend beobachtet.
Steigt die Lebenserwartung, hat dies zur Folge, dass medizinische Versorgung länger in Anspruch genommen werden wird. Bei Älteren treten häufiger gleichzeitig mehrere Krankheiten auf (Multimorbidität). Dies verursacht besonders komplexe, kostenintensive Behandlungen. Dadurch steigen die Krankheitskosten weiter an. Die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen sind nicht mehr ausreichend bemessen. Daraus entsteht zusätzlicher Vorfinanzierungsbedarf, so dass bei Einführung neuer Sterbetafeln die Beiträge entsprechend anzupassen sind. Dies geschieht in regelmäßigen Abständen. Eine fortschreitende Modernisierung in der Medizin führt ebenso zu steigenden Kosten.
Ein weiterer Grund für Beitragssteigerungen liegt in sinkenden Zinserwartungen. Fallen Zinserträge geringer aus, als ursprünglich angenommen, führt auch dies zu steigenden Beiträgen. Dies alles sind folglich Schwierigkeiten, die im Kalkulationssystem angelegt sind. Leidtragende sind dabei die Kunden.
Unter Umständen ist man auch in einem Tarif versichert, den zahlreiche Gesunde verlassen haben und in dem verhältnismäßig viele erkrankte Versicherungsnehmer zurückbleiben. Auch dies kann zur Anhebung von Beiträgen führen.
Was passiert mit den Rückstellungen bei Wechsel des Unternehmens oder des Tarifs?
Es handelt sich bei den Alterungsrückstellungen nicht um einen individuellen Sparvorgang. Die Rückstellungen werden bezogen auf das Kollektiv gebildet. Die individuelle Summe kann Ihnen Ihr Unternehmen mitteilen. Weigert es sich, bestehen Sie auf diese Angabe. Wer seinen Vertrag bei der Versicherung kündigt, kann seine Rückstellungen nicht ausgezahlt bekommen. Dies hat der Bundegerichtshof bereits im Jahre 1999 entschieden.
Wurde der Vertrag ab dem Jahr 2009 geschlossen, wird bei Kündigung und gleichzeitigem Abschluss eines Vertrages bei einem anderen Unternehmen ein Teil der Rückstellungen auf den neuen Vertrag übertragen. Der alte Versicherer muss Ihnen die Höhe der zu übertragenden Rückstellungen mitteilen. Versicherungsmathematiker können abschätzen, ob die angegebene Höhe der Rückstellungen plausibel ist, wenn ihnen die Vertragsdaten vorliegen. Ob der Wechsel des Versicherungsunternehmens langfristig geeignet ist, niedrigere Beiträge zu zahlen, sollten Sie stets besonders sorgfältig prüfen. Der Verlust der Rückstellungen beim alten Versicherungsunternehmen ist von einigem Gewicht.
Vor einem Wechsel des Unternehmens sollten Sie immer erst prüfen, ob Sie durch einen Wechsel des Tarifs bei Ihrem Unternehmen sparen können. Die angesparten Alterungsrückstellungen bleiben Ihnen hierbei erhalten.
Eine Beitragserhöhung kann auch auf eine fehlerhafte Kalkulation zurück zu führen sein, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sie können gerichtlich überprüfen lassen, ob die Kalkulation Ihres Beitrags und damit auch der Alterungsrückstellungen korrekt erfolgte. Hierbei besteht jedoch ein hohes Prozessrisiko.