
In diesem Text erhalten Sie Infos zur Beantragung von Pflege-Leistungen.
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In diesem Text erhalten Sie Infos zur Beantragung von Pflege-Leistungen.
Pflege-Leistungen bedeutet zum Beispiel:
Wenn Sie Pflege-Leistungen erhalten möchten:
Beantragen Sie diese bei der Pflege-Kasse.
Sie können auch mit Ihrer Kranken-Kasse sprechen.
Die Pflege-Kasse und die Kranken-Kasse gehören zusammen.
Die Kranken-Kasse ist zuständig für medizinische Leistungen.
Und für die Behandlung von Krankheiten.
Die Pflege-Kasse übernimmt die Kosten für die Pflege.
So können Sie den Antrag stellen:
Schreiben Sie zum Beispiel:
Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflege-Versicherung.
Die Pflege-Kasse muss in 25 Arbeits-Tagen über den Antrag entscheiden.
In dringenden Fällen ist die Frist noch kürzer.
Wenn die Pflege-Kasse zu spät entscheidet:
Dann bekommen Sie 70 Euro pro Woche als Entschädigung.
Das gilt aber nur:
Wenn die Pflege-Kasse selbst für die Verzögerung verantwortlich ist.
Die Pflege-Kasse schickt Ihnen ein Formular mit vielen Fragen.
Zum Beispiel: Ob man Sie zu Hause pflegt oder im Pflege-Heim.
Und wer die Pflege übernimmt.
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus.
Wenn Sie etwas nicht verstehen: Fragen Sie bei der Pflege-Kasse nach.
Sie können sich dazu auch beraten lassen:
in einem Pflege-Stützpunkt oder einer Pflege-Beratungs-Stelle.
Schicken Sie das ausgefüllte Formular an die Pflege-Kasse zurück.
Die Leistungen der Pflege-Versicherung hängen davon ab:
Wie pflege-bedürftig Sie sind.
Man begutachtet Sie deshalb kurze Zeit nach der Antrags-Stellung.
Man ermittelt dabei den Pflege-Grad.
Die Begutachtung erfolgt durch den:
Die Begutachtung kann so erfolgen:
Der Gutachter oder die Gutachterin entscheidet sich für eine Begutachtung.
Sie können ein Gutachten durch ein Telefonat ablehnen.
Oder durch ein Video-Telefonat.
Sie können stattdessen einen Haus-Besuch wünschen.
Sie erfahren den Termin zur Begutachtung rechtzeitig.
Es ist am besten: Wenn ein Angehöriger bei der Begutachtung mit dabei ist.
Oder eine Pflege-Person.
Diese Personen können zusätzliche Infos zur Pflege-Situation geben.
Bei der Begutachtung schaut der Gutachter oder die Gutachterin:
Wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen können.
Und wobei Sie Unterstützung benötigen.
Berücksichtigt werden dabei:
Der Gutachter oder die Gutachterin spricht mit Ihnen.
Und lässt sich zum Beispiel zeigen: Ob Sie umher-gehen können.
Oder die Arme über den Kopf strecken können.
Der Gutachter oder die Gutachterin fragt bei einer Telefon-Begutachtung nach diesen Dingen.
Der Gutachter oder die Gutachterin schreibt die Beobachtungen auf.
Sprechen Sie ehrlich über Ihre Pflege-Situation:
Ihre Begleit-Person kann Sie dabei unterstützten.
Machen Sie die Situation nicht besser oder schlechter als sie ist.
Verschweigen Sie keine Ihrer Einschränkungen.
Zum Beispiel: Weil Sie sich dafür schämen.
Überschätzen Sie auch nicht Ihre Kräfte und Fähigkeiten.
Der Gutachter oder die Gutachterin ermittelt aus den Infos den Pflege-Grad.
Es gibt 5 Pflege-Grade.
Je mehr Sie eingeschränkt sind: Umso höher ist der Pflege-Grad:
Die Pflege-Kasse bekommt das Ergebnis der Begutachtung.
Die Pflege-Kasse entscheidet dann über den Pflege-Grad.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid: Darin steht die Entscheidung.
Sie bekommen auch das Gutachten zugeschickt.
Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Antrag in einem Brief.
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: Bewilligung oder Ablehnung.
Es ist erfreulich: Wenn die Pflege-Kasse den Pflege-Grad anerkennt.
Und die beantragten Pflege-Leistungen bewilligt.
Die Pflege-Kasse kann den Pflege-Grad und die Leistungen auch ablehnen.
Sie können Widerspruch einlegen:
Schreiben Sie in einem Brief an die Pflege-Kasse:
Dass Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sind.
Senden Sie den Widerspruch als Brief oder als Fax an die Pflege-Kasse.
Eine E-Mail reicht nicht aus.
Sie können auch direkt zur Pflege-Kasse gehen.
Und sagen: Man soll Ihren Widerspruch aufschreiben.
Nach Erhalt vom Bescheid bleibt 1 Monat: Um den Widerspruch einzulegen.
Sie können den Widerspruch begründen.
Dabei sind Sie nicht an die Widerspruchs-Frist gebunden.
Sie können auch erst den Widerspruch einlegen.
Und später die Begründung vom Widerspruch nachreichen.
Teilen Sie der Pflege-Kasse mit:
Mit welchen Bewertungen im Gutachten Sie nicht einverstanden sind.
Dann wird ein zweites Gutachten erstellt:
Sie bekommen zum Schluss einen Brief mit dem Widerspruchs-Bescheid.
Sie können dagegen vor dem Sozial-Gericht klagen:
Wenn der Antrag auch im Widerspruchs-Bescheid abgelehnt wird.
Sozial-Gericht bedeutet: Das Gericht entscheidet über Rechts-Streitigkeiten im Bereich vom Sozial-Recht.
Zum Beispiel: Streitigkeiten über Renten oder Arbeitslosen-Geld.
Übertragung in Leichte Sprache:
Fette Fahrt und leichte Beute – Barrierefreie Kommunikation Diane Mönch
Prüfung erfolgte durch:
Test-Lesende vom Büro für Leichte Sprache, CJD Erfurt
Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Bilder: © Reinhild Kassing:
Beraterin-2-(c)Kassing
Anwaeltin-(c)Kassing