Kostenloses Online-Seminar „Hitzeschutz - kühler wohnen, aber wie?" am 23. Juni um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Fleisch: Das müssen Sie bei Haltbarkeit und Lagerung beachten

Stand:
Frisches Fleisch sollten Sie immer schnell verarbeiten und gekühlt lagern. Was bei der Aufbewahrung zu beachten ist und wie sich einsetzender Verderb bemerkbar macht, erfahren Sie hier.
Rohes Steak mit Gewürzen, Knoblauch und Tomaten dekoriert

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fleisch muss gekühlt gelagert (< 7°C) und sollte in Kühltaschen transportiert werden.
  • Frisches Fleisch innerhalb von 1-2 Tagen verarbeiten.
  • MHD überschritten? Fleisch auf Verderb prüfen - aber nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verzehren!
On

Sinnes-Check: Riechen, Schmecken, Schauen

Frisches Fleisch hat eine natürliche, rote Farbe und eine glänzend, saftige Oberfläche. Eine matte oder stumpfe Oberfläche deutet auf Verderb hin. Gereifte Stücke zum Kurzbraten (Steaks) können aber eine dunklere Farbe und trockenere Oberflächen aufweisen (Dry-Age).

Ebenso wichtig ist eine feste und elastische Konsistenz: Weich, klebrig oder gar schmierig signalisiert fortgeschrittenen Verderb.

Frisches Fleisch hat einen wohlriechenden, neutralen Geruch. Wenn es unangenehm süßlich, sauer oder gar faulig riecht, keinesfalls verzehren!

Wie lagere ich Fleisch richtig?

Transportieren Sie Fleisch bestenfalls in Isolier- oder Kühltaschen. Die maximalen Lagerungstemperaturen liegen unter 7 Grad Celsius, für Hackfleisch und Geflügel bei höchstens 4 Grad Celsius. Lagern sollten Sie Fleisch ausschließlich in der kältesten Kühlschrankzone (unten). Wenn Sie Fleisch umpacken, reinigen Sie die Behälter gründlich.

Wichtig: Überschüssige Flüssigkeit muss abtropfen können und das Fleisch abgedeckt sein. Das gilt insbesondere beim Auftauen.

Was muss ich in Sachen Haltbarkeit bei Fleisch beachten?

Verarbeiten Sie Fleisch innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Korrekt gelagert können Stücke zum Kurzbraten (Steaks) aber zum Teil deutlich länger haltbar sein. Tiefgefroren hält sich Fleisch mehrere Monate lang. Achten Sie aber auf Gefrierbrand! Frieren Sie Fleisch keinesfalls in Verpackungen ein, die für die Kühllagerung vorgesehen sind.

Nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit Fleisch mit allen Sinnen auf Verderbs-Anzeichen prüfen. Ist das Verbrauchsdatum abgelaufen, verzehren Sie Fleisch keinesfalls. Gegartes Fleisch ist gekühlt 2 bis 3 Tagen haltbar.

Lebensmittel im Kühlschrank und im Vorratsschrank

Lebensmittel noch essbar? Haltbarkeit einschätzen und richtig lagern

In Deutschland landen viele Lebensmittel im Müll, teilweise durch einen falschen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch Obst und Gemüse werden häufig zu früh weggeworfen. Mehr Infos zur Haltbarkeit und Lagerung finden Sie auf unserer Themenseite.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.