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Neue Haltungsform-Kennzeichnung von Milch und Milchprodukten

Stand:
Seit einigen Jahren finden Sie im Handel eine einheitliche "Haltungsform"-Kennzeichnung bei Fleisch. Seit 2022 sollen auch Milch und Milchprodukte gekennzeichnet werden.
Milchkarton mit Haltungskennzeichnung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Haltungsform-Kennzeichnung kann Ihnen die Orientierung beim Einkauf von Milch- und Milchprodukten erleichtern.
  • Trotz vollmundiger Ankündigungen gibt es bisher kaum gekennzeichnete Milch-Produkte. 
  • Die Haltungsform-Kennzeichnung besteht aus 4 Stufen. Anders als beim Schulnotensystem bietet Haltungsform 1 die schlechteste und Haltungsform 4 die besten Tierhaltungsbedingungen.
  • Die Haltungsform-Kennzeichnung bewertet insbesondere Haltungsbedingungen wie den Platz, Bewegungsspielräume und Auslauf im Freien. 
  • Die Haltungsform-Kennzeichnung ist kein Tierwohllabel, sie trifft keine direkte Aussage zur Gesundheit und dem Wohlbefinden der Tiere.
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Die landwirtschaftliche Tierhaltung steht zunehmend in der Kritik. Daher ist es nicht verwunderlich, dass "artgerechte Tierhaltung" eine der zentralen Forderungen an die Landwirtschaft ist. 

Viele Verbraucher:innen möchten beim Einkauf tierischer Lebensmittel zu besseren Tierhaltungsbedingungen beitragen. Dazu brauchen sie leicht verständliche und verlässliche Informationen, wie die Tiere gehalten wurden, von denen die Lebensmittel stammen. Doch diese Informationen können Sie leider nur selten am Produkt finden.

Immerhin: Bei verpacktem Frischfleisch von Schweinen, Rindern, Hühnern und Puten finden Sie seit 2019 in vielen Geschäften eine Haltungsform-Kennzeichnung. Bei Eiern ist die Angabe der Haltungsform der Legehennen sogar gesetzlich vorgeschrieben – und das schon seit 2004. Bei konventioneller Milch und daraus hergestellten Produkten wie Joghurt und Käse gab es jedoch bislang nur ganz vereinzelte Angaben zur Tierhaltung. 

Kennzeichnung von Milch und Milchprodukten: Das soll sich nun ändern

Die größten deutschen Handelsunternehmen haben zum Jahreswechsel 2021/22 angekündigt, ab 2022 auch Milch und Milchprodukte mit der Haltungsform zu labeln. Dabei soll die 4-stufige Haltungsform-Kennzeichnung verwendet werden, die bereits für Frischfleisch genutzt wird. Inzwischen wurde das System um Kriterien für die Haltung von Milchkühen erweitert.

Haltungsformen
Quelle: www.haltungsform.de, Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Achtung: Das System der Haltungsform-Kennzeichnung ist genau umgekehrt im Vergleich zum Schulnoten-System: Nicht Haltungsform 1, sondern Haltungsform 4 bietet die größten Verbesserungen in der Tierhaltung. 

 

  1. Haltungsform 1 "Stallhaltung"
    Bei Milch und Milchprodukten steht die Haltungsform 1 für den branchenüblichen Mindeststandard der Milchviehhaltung. In dieser Stufe ist davon auszugehen, dass die Tiere ausschließlich im Stall gehalten werden. Eine ganzjährige Anbindehaltung ist möglich.
     
  2. Haltungsform 2 "StallhaltungPlus"
    In dieser Stufe dürfen die Kühe nicht das ganze Jahr über angebunden sein. Es handelt sich entweder um eine Haltung im Laufstall (Kühe sind nicht angebunden) oder um eine sogenannte Kombinationshaltung. Kombinationshaltung bedeutet, dass die Kühe sich zumindest zeitweise im Stall, einem Laufhof oder auf der Weide frei bewegen können, falls sie doch noch angebunden gehalten werden. Zusätzlich muss im Stall ab Stufe 2 eine Kuhbürste vorhanden sein, mit der die Tiere ihr Bedürfnis erfüllen können, sich zu reiben oder zu kratzen.
     
  3. Haltungsform 3 "Außenklima"
    Haltungsform 3 bedeutet, dass die Kühe Kontakt mit dem Außenklima haben, beispielsweise durch eine nach außen offene Stallseite oder einen ganzjährig nutzbaren Laufhof. Wenn beides nicht gegeben ist, muss den Tieren mindestens an 120 Tagen pro Jahr Weidegang gewährt werden. Im Stall wird mehr Platz gefordert als in Stufe 2. Zusätzlich sind ab Haltungsform 3 die Anbindehaltung verboten und Futter ohne Gentechnik vorgeschrieben.
     
  4. Haltungsform 4 "Premium"
    Erst in Stufe 4 haben tatsächlich alle Kühe Auslauf im Freien: Hier ist ein ganzjährig nutzbarer Laufhof und zusätzlicher Weidegang an mindestens 120 Tagen pro Jahr vorgeschrieben. Das Futter muss nicht nur gentechnikfrei sein, sondern auch überwiegend vom eigenen Betrieb oder aus der Region stammen.
    In diese Stufe ist Biomilch eingeordnet. Aber auch konventionell erzeugte Milch findet sich hier, wenn die Tierhaltung die beschriebenen Anforderungen erfüllt.
Fazit:
Nach Auffassung der Verbraucherzentralen stehen nur die Haltungsformen 3 und 4 für deutlich verbesserte Haltungsbedingungen der Milchkühe.

 

Statt Transparenz im Milchangebot nur heiße Werbeluft

Die Haltungsform-Kennzeichnung bei Milch und Milchprodukten schaffe "vollständige Transparenz", so dass Verbraucher:innen sich "bewusst für mehr Tierwohl entscheiden können". Sie würden beim Einkauf "auf den ersten Blick erkennen, wie hoch das Tierwohl-Niveau bei der Haltung der Milchkühe ist". So die vollmundigen Versprechen in den Pressemitteilungen der Handelsunternehmen.

Tatsache ist jedoch: Das Angebot in den Geschäften ist noch immer so intransparent wie eh und je! Ganz vereinzelt finden sich Angebote von Bio-Trinkmilch, die mit Haltungsform 4 gekennzeichnet sind. Doch Bio-Produkte sind gerade diejenigen, bei denen die Haltungsform-Kennzeichnung am wenigsten benötigt wird. Denn Bio ist die einzige Tierhaltungsform, die gesetzlich definiert und bereits einfach durch das EU-Bio-Label erkennbar ist.

Im März 2022 haben wir zudem eine konventionelle Weidemilch mit Haltungsform 3-Label im Handel gefunden. Anders als "Bio" ist der Begriff "Weidemilch" zwar nicht vom Gesetzgeber geregelt, doch die Anbieter orientieren sich in der Regel seit Jahren an einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2017 und gewähren den Kühen an mindestens 120 Tagen im Jahr Weidegang. 

Viel wichtiger wäre es daher, bei den übrigen Angeboten von konventioneller Milch und Milchprodukten Transparenz über die Haltungsbedingungen der Milchkühe zu schaffen. 

Bei diesen Produkten können die tatsächlichen Haltungsbedingungen bisher durch schönfärberische Werbung verschleiert werden. Durch die Haltungsform-Kennzeichnung würde möglicherweise so manche vermeintlich "beste Milch von glücklichen Kühen auf herrlichen Bergweiden" tatsächlich der Haltungsform 1 oder 2 überführt. Doch wann das kommen wird steht in den Sternen. Und auch, ob es überhaupt irgendwann vollständige Transparenz im Angebot von Milch und Milchprodukten geben wird: Denn die Händler wollen nur Produkte ihrer Eigenmarken mit der Haltungsform kennzeichnen und einige Handelsunternehmen sogar nur Trinkmilch und nicht die Milchprodukte wie beispielsweise Joghurt und Käse. 

Die "Haltungsform"-Kennzeichnung ist kein Tierwohllabel

Wenn tatsächlich – irgendwann – möglichst alle Angebote von Trinkmilch und Milchprodukten mit den Haltungsformen 1 bis 4 gekennzeichnet sein sollten, wäre die Haltungsform-Kennzeichnung eine gute Hilfestellung für die Auswahl von Milch-Produkten aus verbesserter Tierhaltung. Die Kennzeichnung garantiert aber nicht, dass es den Tieren wirklich besser geht. Denn weder mehr Platz und Kuhbürsten im Stall, noch Außenklimakontakt oder selbst der Weidegang ermöglichen eine direkte Aussage zur Gesundheit und dem Wohlbefinden der Tiere.

Für verlässliche Aussagen zum Tierwohl müssten verhaltens- und gesundheitsbezogene Kriterien wie Lahmen, Verletzungen, Organbefunde usw. in der Tierhaltung und am Schlachthof systematisch erhoben und ausgewertet werden – und bei Auffälligkeiten die Tierhaltung nachgebessert werden. Solche Erhebungen zum Tierwohl in der Tierhaltung sind im Rahmen der beschriebenen Haltungsform-Kennzeichnung nicht vorgesehen.

Staatliche Tierwohlkennzeichnung muss verbindlich werden

Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass die seit Jahren angekündigte verbindliche staatliche Tierwohlkennzeichnung nun zügig eingeführt wird, weil sie

  1. verbindlicher ist als freiwillige Initiativen der Wirtschaft und
     
  2. über die reine Haltung hinaus das Tierwohl über die gesamte Prozesskette in den Blick nimmt: von der Haltung der Elterntiere über die Jungtieraufzucht, Mast und Transport bis hin zur Schlachtung, also
     
  3. dabei auch verhaltens- und gesundheitsbezogene Kriterien betrachtet.

Die Anforderungen dieses staatlichen Zeichens müssen deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen.

Doch auch die nationale Kennzeichnung ist nur als Übergangslösung geeignet, denn sie lässt die importierten Produkte außen vor. 

Mittelfristig ist daher eine verbindliche europäische Kennzeichnung erforderlich, die Transparenz über das gesamte Angebot – einschließlich des gesetzlichen Mindeststandards – herstellt und auch für Zutaten tierischer Herkunft in verarbeiteten Lebensmitteln, in der Gastronomie und in der Gemeinschaftsverpflegung gelten sollte. Nur so können endlich Schlupflöcher für importiertes Billigfleisch oder Käfigeier gestopft werden, die kaum noch jemand auf dem Teller haben möchte.

Video-Tipp:

Über die Haltung von Milchkühen, die Haltungsform-Kennzeichnung von Milch und die schwierige Situation der Milchbauern informiert auch dieser sehenswerte Fernsehbeitrag von WDR "Markt" vom 2. März 2022.

 

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