Das Wichtigste in Kürze:
- Mehrweg-Flaschen haben keine einheitliche Kennzeichnung, Einwegbehälter haben ein Pfand-Logo.
- Während bei Mehrweg das Pfand meist bei 8 oder 15 Cent liegt, werden auf Einweg-Verpackungen immer 25 Cent erhoben.
- Ein Markt kann die Rücknahme von Mehrweg-Flaschen verweigern, wenn er sie selbst nicht verkauft. Bei Einwegbehältern ist das hingegen nicht erlaubt. Hier gilt eine gesetzliche Rücknahmepflicht.
Wie lange halten Mehrwegflaschen im Vergleich zu Einweg?
Mehrweg-Glasflaschen werden im Durchschnitt rund 50-mal wieder befüllt und bleiben somit bis zu sieben Jahre im Umlauf. Die Mehrweg-Kunststoffflaschen schaffen mindestens 15 Umläufe.
Einweg-Verpackungen dagegen werden zwar zurückgegeben und recycelt, müssen aber für jedes Getränk neu produziert werden. Sie werden oft nach wenigen Schlucken geleert und landen dann schnell im Abfall.
Welche Kennzeichen gibt es für Mehrweg?
Der Anteil an Mehrweg-Flaschen bei Mineralwasser hat sich in den vergangenen 20 Jahren mehr als halbiert, von ehemals 93 Prozent im Jahr 1991 auf knapp 43 Prozent in 2020.
Mehrweg-Flaschen erkennen Sie zum einen an den folgenden Zeichen:


Zum anderen erkennen Sie sie an den Aufschriften:
- Leihflasche,
- Pfandflasche,
- Mehrweg oder
- Mehrweg-Flasche.
Mehrweg-Flaschen gibt es aus Glas und dem Kunststoff PET. Es gibt immer noch keine gesetzlich vorgeschriebene eindeutige Kennzeichnung für Mehrweg-Getränkeverpackungen, die Ihnen die Erkennung erleichtert.
Kostet Mehrweg immer Pfand?
Ja, für Mehrweg-Flaschen müssen Sie immer Pfand bezahlen – egal, welches Getränk darin abgefüllt ist. Wenn Sie die leere Flasche wieder im Geschäft abgeben, bekommen Sie das Pfandgeld zurück. Die leeren Flaschen gehen zurück zum Abfüller. Dort werden die Flaschen gespült und können dann wieder mit einem Getränk befüllt werden.
Das Pfand für Mehrweg-Flaschen beträgt meist 15 Cent. Bei Bier-Mehrweg-Flaschen sind es nur 8 Cent. Für Spezialflaschen, zum Beispiel Bügelflaschen, kann auch mehr Pfand anfallen.
Was mache ich, wenn ich Probleme bei der Pfanderstattung habe?
Das Verpackungsgesetz regelt, für welche Einweg-Getränkeverpackungen ein Pfand erhoben werden kann und wie die Rücknahme erfolgen muss. Das heißt, Händler müssen Einweg-Verpackungen zurücknehmen. Wenn Sie Probleme bei der Erstattung von Einwegpfand haben, nutzen Sie bitte diesen Musterbrief.
Für Mehrweg-Getränkeverpackungen gelten diese Vorschriften nicht. Händler müssen Sie nicht zurücknehmen.
In der Praxis erstatten die meisten Geschäfte das Pfand jedoch auch für Mehrweg-Flaschen ihrer Marken, wenn Sie die Flaschen woanders gekauft haben. Gesetzlich sind sie dazu aber nicht verpflichtet, wenn die Flaschen nicht aus dem eigenen Sortiment stammen.
Die Pfandhöhe und die Erstattung für Mehrweg-Flaschen sind zivilrechtliche Vereinbarungen. Grundsätzlich besagt ein solcher Vertrag, dass ein Händler, bei dem ein Pfand zum Beispiel für eine Flasche hinterlegt wurde, das Pfand erstatten muss, wenn Sie die Flasche zurückgeben.
Tipp: Im Zweifel können Sie den Kassenbon als Beweismittel nutzen, wenn der Händler das Pfand nicht herausgeben will.
Wie lange gelten Bons und was passiert bei zerbrochenen Flaschen?
Wenn die Rücknahme über ein Bonsystem läuft, müssen die Bons nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW über den Ausstellungstag hinaus gültig sein.
Zerbricht eine Flasche, darf der Händler die Annahme des ganzen Kastens nicht verweigern. Er darf nur das Pfand für die zerbrochene Flasche abziehen, nicht mehr. Verkauft ein Händler nur Einzelflaschen, etwa am Kiosk, muss er auch nur diese zurückzunehmen.
Sind in Getränkekästen wirklich nur Mehrweg-Flaschen?
Viele Verbraucher:innen verbinden Getränkekästen mit Mehrweg. Allerdings gibt es seit einigen Jahren ein spezielles System, das Einweg-Flaschen in Mehrwegkästen vertreibt. Prüfen Sie deshalb beim Kauf von Getränkekästen, welche Kennzeichen auf den Flaschen sind oder fragen Sie nach der Pfandhöhe für die Flaschen. Nur so können Sie sicher sein, ob Sie Einweg- oder Mehrweg-Flaschen kaufen.
Einweg-Flaschen in Mehrweg-Kästen tragen oft das Symbol PET-Cycle. Das Zeichen steht für Einweg und Recycling der Flaschen, nicht für Mehrweg und Wiederbefüllung.
Warum sind Einweg-Flaschen und -dosen ökologisch problematisch?
Einweg-Glasflaschen und Einwegdosen sind die ökologischen Schlusslichter unter den Getränkeverpackungen. Sie belasten das Klima am stärksten, verbrauchen besonders viel Energie und verursachen mehr Abfall.
Zudem haben die Einwegverpackungen dazu beigetragen, dass der Anteil von Mehrweg bei Getränken, vor allem für Mineralwasser und Erfrischungsgetränke, stark gesunken ist.
Woran erkenne ich Einweg-Getränkeverpackungen mit Pfand?
Mineralwasser und Erfrischungsgetränke werden zunehmend in Einweg-Kunststoffflaschen verkaufen. Flaschen oder Dosen, für die Pfand erhoben wird, müssen von den Herstellern deutlich lesbar und an gut sichtbaren Stellen als pfandpflichtig gekennzeichnet sein.
Diese Hinweise finden Sie auf Einwegpfand-Verpackungen:
- Einwegpfand 0,25 Euro,
- Pfandflasche,
- PET-CYCLE oder
- das Zeichen der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG).
Die meisten Abfüller kennzeichnen Einweg-Verpackungen mit dem DPG-Zeichen und einem Strichcode.
Wie erkenne ich Pfandpflicht und Verpackungsart im Geschäft?
Im Handel müssen deutlich sichtbare Schilder darauf hinweisen, ob es sich um Einweg- oder Mehrweg-Getränkeverpackungen handelt.
Seit dem 1. Januar 2024 sind auch Einweg-Kunstoffflaschen für Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 50 Prozent Milchanteil bepfandet.
Gut zu wissen: Nicht bepfandet sind weiterhin diätetische Getränke für Säuglinge und Kinder in Einwegflaschen, außerdem Getränkekartons und Schlauchbeutel, die als ökologisch vorteilhaft gelten. Alle nicht bepfandeten Verpackungen gehören in die gelbe Tonne, den gelben Sack oder in den Glascontainer, je nach kommunaler Sammlung.