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Elektrogeräte reparieren statt wegwerfen

Stand:
Wer Dinge lange nutzen und bei einem Defekt auch nicht gleich aussortieren will, sollte beim Kauf auch auf die Reparierbarkeit von Elektrogeräten achten. Das schont den eigenen Geldbeutel, Umwelt und Klima. Neue EU-Regelungen nehmen dabei die Hersteller stärker in die Pflicht.
Jemand schraubt an einem Fön

Das Wichtigste in Kürze:

  •  Neue Regelungen verpflichten Hersteller zu besserer Reparaturfähigkeit.
  • Erste Hinweise auf leichte Reparaturmöglichkeiten sind ein leicht zu öffnendes Gehäuse und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen beim Händler oder Hersteller.
  • Wenn ein Gerät defekt und noch neu ist, prüfen Sie zuerst, ob sie noch Anspruch auf die Gewährleistung haben.
  • Für viele Produkte gibt es Reparaturanleitungen im Internet. Trauen Sie sich eine Reparatur nicht selbst zu, bekommen Sie Hilfe bei Handwerkern in Fachwerkstätten oder auch in so genannten Repair-Cafés.
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Der Föhn streikt, das Smartphone-Display hat einen Sprung oder der Mixer dreht nicht mehr schnell genug: Die meisten Gebrauchsgegenstände sind früher oder später kaputt oder haben eine Macke. Oft bekommen Kunden zu hören, dass sich eine Reparatur in solchen Fällen nicht lohnt. Verklebte Gehäuse bei Elektrogeräten, fest verbaute Akkus in Spielzeug, überteuerte Ersatzteile oder fehlende Reparaturanleitungen verhindern oft eine Instandsetzung. Hinzu kommt, dass sich das Flicken im Vergleich zum Neukauf häufig nicht rechnet. Mit vielen ausgedienten Geräten landen jedoch auch wertvolle Rohstoffe im Müll.

Neue Regelungen sollen Reparaturen erleichtern

Um dies zu vermeiden, gelten für Geräte wie Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen oder Fernseher gelten bereits seit März 2021 EU-weit strengere Anforderungen für die Reparierbarkeit. So müssen die Hersteller beispielsweise Ersatzteile über 7 Jahre vorrätig halten, Reparatur-Anleitungen zur Verfügung stellen oder Reparaturen mit handeslüblichen Werkzeugen möglich machen. Geregelt ist das in der EU-Ökodesign-Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten umsetzen müssen.

Diese Richtlinie soll jetzt auch auf Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone ausgeweitet werden. Die Hersteller dieser Produkte müssen dann ebenfalls Reparaturinformationen zur Verfügung stellen und Ersatzteile wie Displays oder Akkus für 7 Jahre bereitstellen. Darüber hinaus sollen die Produkte künftig so gestaltet werden, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist und auch Softeware-Updates sollen für 5 Jahre zur Verfügung gestellt werden. Die neue Richtlinie, auf die sich die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten geeinigt haben, soll im Frühjahr 2023 in Kraft treten und gilt dann nach einer Übergangsfrist von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Geräte. 

So erkennen sie reparaturfreundliche Produkte

Elektrogeräte etwa sollten mit herausdrehbaren Schrauben verschlossen sein. Empfindliche Akkus und Bauteile in Geräten sollten leicht austauschbar sein. Fragen Sie beim Händler oder direkt beim Hersteller nach, ob und wie lange Ersatzteile für ein Produkt für Kunden und Reparaturdienste verfügbar sind. Die Testberichte der Stiftung Warentest und Produkte, die das Umweltzeichen "Blauer Engel" tragen, geben auch oft Hinweise, wie lange Geräte halten und ob sie gut zu reparieren sind. Besonders billige Produkte sind oft schlechter verarbeitet und gehen daher auch leichter kaputt und man bekommt auch schlechter Ersatzteile.

Defekte rasch beim Händler reklamieren

Entpuppt sich die Neuware als fehlerhaft oder funktionsuntüchtig, haben Sie innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. Für ein einwandfreies Produkt hat der Händler zu sorgen, bei dem Sie das Produkt gekauft haben. Um dieses Recht nicht zu verlieren, sollten Sie innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist auf eigene Reparaturversuche verzichten. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen einige Hersteller für ihre Produkte auch Garantien. Den Umfang dieser freiwilligen Leistungen können sie selbst festlegen. Die Details sind in den jeweiligen Garantiebedingungen festgehalten. Um den Anspruch auf ein einwandfreies Produkt bei Mängeln durchsetzen zu können, sollten Garantie- und Kaufbeleg aufbewahrt werden.

Vermeiden Sie teure Überraschungen bei Profi-Reparaturen

Egal ob Kundendienst, autorisierter Fachbetrieb oder gewerblicher Handwerker – bevor sich ein Profi über Toaster, Waschmaschine, Staubsauger oder Handy beugt, sollten Sie einen Kosten- und Leistungsvergleich von mehreren Anbietern einholen. In begründeten Fällen kann ein Kostenvoranschlag um 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Sie sind auf der kostensicheren Seite, wenn Sie von vornherein einen Festpreis vereinbaren, der nicht überzogen werden darf. Eine erfolglose Fehlersuche kann Ihnen jedoch in Rechnung gestellt werden.

Einfache Reparaturen selbst durchführen

Hierbei helfen Kurse bei Mitmach-Werkstätten und Bildungsanbietern sowie Anleitungen in Fachbüchern, Fachzeitschriften und im Internet. Für viele defekte Alltagsgegenstände oder deren Teile – etwa fürs kaputte Display eines Smartphones – sind spezielle Reparatur-Sets im Handel erhältlich. Bei Elektrogeräten wird auch oft in der Bedienungsanleitung erklärt, wie kleinere Instandsetzungsarbeiten, zum Beispiel der Dichtungstausch in der Kaffeemaschine, selbst durchgeführt werden können.

Reparatur-Initiativen um Rat und Tat fragen

Trauen Sie sich eine Reparatur in Eigenregie nicht zu, bekommen Sie Hilfe in einem Reparatur-Café. Begabte Bastler und Fachleute aus verschiedenen handwerklichen Richtungen vermitteln in den Reparatur-Initiativen kostenlos und ehrenamtlich Anleitungen zur Selbsthilfe. Besitzer von defekten Gegenständen tragen allerdings das Risiko, falls eine Reparatur misslingt oder dadurch ein Schaden verursacht wird.