Kostenloses Online-Seminar „Für den Ernstfall gewappnet - Wissenswertes zur Patientenverfügung" am 28. September um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Keine Nutzungsentschädigung beim Ersatz defekter Geräte

Stand:
Die jahrelange Praxis in Deutschland, den Kunden zur Kasse zu bitten, wurde vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesgerichtshof verboten.
Mann sitzt vor defektem Fernsehgerät

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie in der gesetzlichen Gewährleistung ein defektes gegen ein neues Gerät austauschen, darf Ihnen der Händler keine Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen.
  • Beharrt die Firma auf das Geld, können Sie die Zahlung verweigern.
Off

Hat die Ware einen Mangel, und lässt sich der Fehler nicht beheben, tauschen Firmen während der gesetzlichen Gewährleistung meist das defekte gegen ein einwandfreies Produkt aus. Für die Zeit, in der die kaputte Ware in Gebrauch gewesen war, verlangten hiesige Händler jahrelang oftmals einen Obolus des Kunden: die so genannte Nutzungsentschädigung. Diese deutsche Spezialität hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2008 als unzulässig verworfen. Zuvor hatte bereits der Europäische Gerichtshof geurteilt: "Mit europäischem Recht unvereinbar" (EuGH Az: C - 404/06).

Seit Dezember 2008 ist das Verbot, Geld für die Nutzung defekter Geräte nach Ersatzlieferung zu verlangen auch im Gesetz festgeschrieben (§ 475 Abs. 3 S. 1 BGB).

Falls eine Firma dennoch beim Austausch eines kaputten gegen ein einwandfreies Produkt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung auf eine Nutzungsentschädigung beharrt, sollte der Kunde mit Verweis auf die gesetzliche Regelung die Zahlung verweigern. Dabei hilft unser Musterbrief.

Anders sieht es aus, wenn der Käufer während der Zeit der Gewährleistung ein defektes Gerät zurückgibt und vom Kauf zurücktritt. Dann kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn das Produkt vor der Rückgabe vertragsgemäß genutzt werden konnte.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.