Kostenloses Online-Seminar „ETF-Sparen für Einsteiger:innen" am 5. Dezember um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Keine Nutzungsentschädigung beim Ersatz defekter Geräte

Stand:
Die jahrelange Praxis in Deutschland, den Kunden zur Kasse zu bitten, wurde vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesgerichtshof verboten.
Mann sitzt vor defektem Fernsehgerät

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie in der gesetzlichen Gewährleistung ein defektes gegen ein neues Gerät austauschen, darf Ihnen der Händler keine Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen.
  • Beharrt die Firma auf das Geld, können Sie die Zahlung verweigern.
Off

Hat die Ware einen Mangel, und lässt sich der Fehler nicht beheben, tauschen Firmen während der gesetzlichen Gewährleistung meist das defekte gegen ein einwandfreies Produkt aus. Für die Zeit, in der die kaputte Ware in Gebrauch gewesen war, verlangten hiesige Händler jahrelang oftmals einen Obolus des Kunden: die so genannte Nutzungsentschädigung. Diese deutsche Spezialität hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2008 als unzulässig verworfen. Zuvor hatte bereits der Europäische Gerichtshof geurteilt: "Mit europäischem Recht unvereinbar" (EuGH Az: C - 404/06).

Seit Dezember 2008 ist das Verbot, Geld für die Nutzung defekter Geräte nach Ersatzlieferung zu verlangen auch im Gesetz festgeschrieben (§ 475 Abs. 3 S. 1 BGB).

Falls eine Firma dennoch beim Austausch eines kaputten gegen ein einwandfreies Produkt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung auf eine Nutzungsentschädigung beharrt, sollte der Kunde mit Verweis auf die gesetzliche Regelung die Zahlung verweigern. Dabei hilft unser Musterbrief.

Anders sieht es aus, wenn der Käufer während der Zeit der Gewährleistung ein defektes Gerät zurückgibt und vom Kauf zurücktritt. Dann kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn das Produkt vor der Rückgabe vertragsgemäß genutzt werden konnte.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.