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30 Jahre Verbraucherschutz in Brandenburg

Stand:
Am 15. März 2020 feiert die Verbraucherzentrale Brandenburg ihren 30. Geburtstag. Anlässlich des Jubiläums erscheint eine Chronik, außerdem öffnet sie Beratungsstellen im Land zu einer Sonntagssprechstunde.
Chronik zum 30. Geburtstag der Verbraucherzentrale Brandenburg

30 Jahre Verbraucherschutz in Brandenburg

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Chronik: 30 Jahre Verbraucherschutz in Brandenburg

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) wurde rund vier Monate nach dem Mauerfall und noch vor der offiziellen Wiedervereinigung am 15. März 1990, dem Weltverbrauchertag, gegründet. Neben allen anderen Umbrüchen sahen sich die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger mit einem völlig neuen Wirtschaftssystem konfrontiert, das neben Chancen auch Risiken barg. Die VZB bot hier von Anfang an Orientierung und unabhängigen Rat. Vieles hat sich seitdem geändert: Die Brandenburger bewegen sich schon lange selbstverständlich als Verbraucher in den verschiedenen Märkten. Entwicklungen wie die Digitalisierung oder der demografische Wandel verändern die Rahmenbedingungen uns Inhalte der Verbraucherberatung gegenüber Politik und Wirtschaft.

Anlässlich ihres Geburtstages hat die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Chronik "30 Jahre Verbraucherschutz in Brandenburg" herausgegeben.

Chronik 30 Jahre Verbraucherschutz in Brandenburg
Chronik zum Download

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonntagssprechstunde zum 30. Geburtstag am 15. März

Am Weltverbrauchertag wurde die Verbraucherzentrale Brandenburg 30 Jahre alt. Anlässlich des Jubiläums öffnete die Verbraucherzentrale in Potsdam, Frankfurt (Oder), Cottbus und Eberswalde ihre Türen zu einer Sonntagssprechstunde. Verbraucherinnen und Verbraucher konnten sich an diesem Sonntag beraten lassen und erhielten ein kleines Präsent.

Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer (r.) besuchte die Verbraucherzentrale Brandenburg anlässlich ihres 30. Geburtstags
Verbraucherschutz-Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer (r.) besuchte die Verbraucherzentrale Brandenburg anlässlich ihres 30. Geburtstags

 

Pressebild

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.