Kostenloses Online-Seminar "Heizkostenabrechnung verstehen und prüfen" am 17. Oktober um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Betrugsmasche: Vorsicht bei Lieferschein von anderem Anbieter

Stand:
Auf verschiedenen Online-Marktplätzen geben Betrüger:innen teils Bestellungen im Namen von Verbraucher:innen bei anderen Anbietern auf. Zahlen diese die Rechnungen nicht, kommt es zu Inkasso-Forderungen. Darauf sollten Sie achten.
Auf einem Handy wird für ein Produkt ein günstigerer Preis angezeigt als auf der Rechnung, die neben dem Paket liegt.
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Verbraucher:innen berichten teils, dass sie nach der Bestellung und Bezahlung einer Ware bei einem Online-Marktplatz den Lieferschein und die Rechnung eines Anbieters im Paket finden, bei dem sie ihre Bestellung aber nicht aufgegeben haben. Einige Wochen später folgt der Mahnbescheid.

So funktioniert die Betrugsmasche:

  1. Die Betrüger:innen stellen ein Produkt – meist zu günstigen Preisen – bei einem Online-Marktplatz ein.
  2. Tätigen Sie eine Bestellung, erhalten die Betrüger:innen zusätzlich zur Zahlung auch Ihre Kontakt- und Lieferdaten.
  3. Mit den Daten geben die Betrüger:innen in Ihrem Namen dann eine Bestellung bei einem anderen Anbieter auf. Dazu nutzen sie die Zahlung auf Rechnung mit Ihren Daten.
  4. Der andere Anbieter sendet das bestellte – meist teurere – Produkt samt Rechnung an Sie.
  5. Reagieren Sie nicht auf die Rechnung, erhalten Sie zunächst Mahnungen, später auch Inkasso-Forderungen des anderen Anbieters.

 

Einige Unternehmen warnen auf ihren Seiten bereits vor der Masche und weisen, darauf hin, dass der in Rechnung gestellte Betrag dennoch gezahlt werden muss. Alternativ muss die Ware zurückgesandt werden.

Rechtlich gesehen haben Verbraucher:innen hier leider nur einen Anspruch gegenüber den Betrüger:innen – und diese sind zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht mehr erreichbar.

 

Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 

Ein solcher Betrug ist auf einem Online-Marktplatz in der Regel im Vorfeld nicht einfach zu erkennen. Achten Sie daher genau auf die Informationen, die Sie auf der beigelegten Rechnung oder dem Lieferschein finden.

  • Prüfen Sie bei Ihnen unbekannten Händlern, ob und welche Bewertungen es im Internet zu diesen gibt. Dabei hilft der Fakeshop-Finder.
  • Kontaktieren Sie den Online-Marktplatz und melden Sie den betrügerischen Account.
  • Stellen Sie eine Strafanzeige bei der Polizei
  • Reagieren Sie in jedem Fall auf Mahnungen und Inkasso-Forderungen.
  • Schildern Sie dem Anbieter den Fall und erklären Sie genau, dass Sie die Bestellung nicht selbst aufgegeben haben. Erwähnen Sie auch, dass Sie bereits eine Strafanzeige gestellt haben.
  • Sollten Sie einen Bezahldienst genutzt haben, kontaktieren Sie diesen, um die Zahlung an den betrügerischen Account möglicherweise zurückzubekommen.

 

Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes

 

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.