Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur Patientenverfügung" am 13. März um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Telefonische Beratungsangebote

Wir helfen Ihnen bei Fragen und Problemen auch am Telefon weiter.
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Telefonische Beratungsangebote mit Termin

Neben der persönlichen Beratung in unseren Beratungsstellen können Sie weiterhin unsere telefonische Rückrufberatung in Anspruch nehmen.

Vereinbaren Sie dazu Ihren persönlichen Termin an unserem landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (montags bis freitags 9 - 18 Uhr) oder direkt online: Hier geht es zur Online-Terminbuchung.

Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Beratungsthemen.

An unserem landesweiten Servicetelefon erhalten Sie auch Auskunft über Anschriften, Öffnungszeiten und Leistungen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
 

Spezialberatung ohne Termin

Rundfunkbeiträge

Für Ihre Fragen zu den Rundfunkbeiträgen:

  • Mittwoch von 10 - 12 Uhr unter 0331 98 229 299 
  • Donnerstag von 14 - 16 Uhr unter 030 214 85 160 (durch die Verbraucherzentrale Berlin)
  • Freitags von 10 - 12 Uhr unter 0331 98 229 299

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur Verbraucher:innen (keine Gewerbetreibenden oder Vereine!) beraten. Dies gilt auch für Rechtsfragen zwischen Privatpersonen.

Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.