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Telefonische Beratungsangebote

Wir helfen Ihnen bei Fragen und Problemen auch am Telefon weiter.
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Telefonische Beratungsangebote mit Termin

Neben der persönlichen Beratung in unseren Beratungsstellen können Sie weiterhin unsere telefonische Rückrufberatung in Anspruch nehmen.

Vereinbaren Sie dazu Ihren persönlichen Termin an unserem landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (montags bis freitags 9 - 18 Uhr) oder direkt online: Hier geht es zur Online-Terminbuchung.

Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Beratungsthemen.

An unserem landesweiten Servicetelefon erhalten Sie auch Auskunft über Anschriften, Öffnungszeiten und Leistungen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
 

Spezialberatung ohne Termin

Rundfunkbeiträge

Für Ihre Fragen zu den Rundfunkbeiträgen:

  • Mittwoch von 10 - 12 Uhr unter 0331 98 229 299 
  • Donnerstag von 14 - 16 Uhr unter 030 214 85 160 (durch die Verbraucherzentrale Berlin)
  • Freitags von 10 - 12 Uhr unter 0331 98 229 299

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur Verbraucher:innen (keine Gewerbetreibenden oder Vereine!) beraten. Dies gilt auch für Rechtsfragen zwischen Privatpersonen.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.