Kostenloses Online-Seminar „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 5. Mai. um 16.00 Uhr. Jetzt anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Telefonische Beratungsangebote

Wir helfen Ihnen bei Fragen und Problemen auch am Telefon weiter.
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Telefonische Beratungsangebote mit Termin

Neben der persönlichen Beratung in unseren Beratungsstellen können Sie weiterhin unsere telefonische Rückrufberatung in Anspruch nehmen.

Vereinbaren Sie dazu Ihren persönlichen Termin an unserem landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (montags bis freitags 9 - 18 Uhr) oder direkt online: Hier geht es zur Online-Terminbuchung.

Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Beratungsthemen.

An unserem landesweiten Servicetelefon erhalten Sie auch Auskunft über Anschriften, Öffnungszeiten und Leistungen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
 

Spezialberatung ohne Termin

Rundfunkbeiträge

Für Ihre Fragen zu den Rundfunkbeiträgen:

  • Mittwoch von 10 - 12 Uhr unter 0331 98 229 299 
  • Donnerstag von 14 - 16 Uhr unter 030 214 85 160 (durch die Verbraucherzentrale Berlin)
  • Freitags von 10 - 12 Uhr unter 0331 98 229 299

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur Verbraucher:innen (keine Gewerbetreibenden oder Vereine!) beraten. Dies gilt auch für Rechtsfragen zwischen Privatpersonen.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.