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Unterrichtsmaterial "Verbraucherlabyrinth der Versicherungen"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial aus Baden-Württemberg für die Sekundarstufe I herunter. In diesem Unterrichtmaterial setzen sich die Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise mit dem Thema Versicherungen auseinander.
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Die Schülerinnen und Schüler lernen individuell zu beurteilen, wie sie ihren individuellen Bedarf an freiwilligen Versicherungen ermitteln und welche Informationsprobleme bei der Auswahl auftreten können.

Download des Materials

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Lehrerhandreichung

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Schülerarbeitsblatt - Niveau G

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Schülerarbeitsblatt - Niveau M

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Schülerarbeitsblatt - Niveau E

 

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.1 Verbraucher

Unterkategorie
3.2.1.1 Versicherungsnehmer

Inhaltliche Kompetenzen
(2) Das Grundprinzip der Unterscheidung in freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung beschreiben (G)

(2) Die Schutzfunktion des Staates erläutern und das Grundprinzip der Unterscheidung in freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung darstellen (M)

(2) Die Schutzfunktion des Staates erläutern und das System der freiwilligen Versicherung und der Pflichtversicherung vergleichen (E)

(5) Entscheidungen für Versicherungsprodukte im Hinblick auf das Individuum und das Gemeinwesen beurteilen (G, M, E)

Konkretisierende/r Begriff/e
Finanzen und Vorsorge

Klassenstufe und Niveau
Klasse 10 – G/M/E

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
ca. 3 Schulstunden

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.