Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur digitalen Vorsorge" am 12. Dezember um 16 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Buchtitel "Lexikon Eigentumswohnung": Pressematerial

Praxiswissen für Wohnungseigentümer
Nachschlagewerk bietet Antworten von A bis Z

Off

Titelbild des Ratgebers Lexikon EigentumswohnungSuchen, Finden, Finanzieren, Kaufen – damit ist es beim Erwerb einer Eigentumswohnung nicht getan. Denn rund um das Miteigentum an einer Immobilie gibt es eine Reihe rechtlicher Verpflichtungen. Und daneben gelten jeweils eigene Regeln – je nachdem, ob man in das Objekt selbst einzieht oder es vermietet. Auf jeden Fall heißt es: Die richtigen Weichen stellen, um Unstimmigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft zu vermeiden. Der Ratgeber „Lexikon Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale informiert über viele wichtige Fragen rund um Verwaltung, Verträge, Gesetze und Vereinbarungen.

Übersichtlich von A bis Z gegliedert ist zum Beispiel zu erfahren, unter welchen Voraussetzungen eine Eigentumswohnung beruflich genutzt werden kann. Oder wie viel Geld die Gemeinschaft pro Jahr für die Instandhaltung des Gebäudes zurückstellen sollte. Ganz praktisch wird es bei der Frage, wer etwa die Jahresabrechnung prüft, wer bei der Eigentümerversammlung abstimmen darf oder wie sich die Treppenhausreinigung regeln lässt. Der Ratgeber erläutert auch die juristischen Möglichkeiten bei ernsthaften Interessenkonflikten, empfiehlt jedoch, zunächst im Gespräch Standpunkte auszutauschen und Kompromisse zu suchen. Aufgezeigt wird auch, wie Absprachen schriftlich festgehalten werden. Denn nur dann gibt es im Streitfall einen Nachweis über das verabredete Verfahren – und wer sich gegebenenfalls nicht daran gehalten hat.

Der Ratgeber „Lexikon Eigentumswohnung. Praxiswissen von A bis Z“ hat 384 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.


Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.
 

 

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.