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Omega-7-Kapseln notwendig oder sinnvoll?

Stand:
Sind Nahrungsergänzungsmittel mit Omega-7-Fettsäuren notwendig oder sinnvoll?
Off

Frage

Sind Nahrungsergänzungsmittel mit Omega-7-Fettsäuren notwendig oder sinnvoll?

Antwort

Omega-7-Fettsäuren gehören zu den einfach ungesättigten Fettsäuren, die eine Doppelbindung am siebten Kohlenstoff-Atom des Moleküls aufweisen. Sie sind nicht essentiell, das heißt der Körper kann diese Fettsäuren selbst bilden. Eine Einnahme von Omega-7-Kapseln ist daher nicht nötig. Lediglich Omega-6-Fettsäuren sowie Omega-3-Fettsäuren gehören zu den essentiellen Fettsäuren, die der Körper nicht selbst herstellen kann – daher müssen sie über die Nahrung aufgenommen werden.

Ausführliche Informationen dazu können Sie hier nachlesen:
Omega-3-Fettsäure-Kapseln sinnvolle Nahrungsergänzung?

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.