Kostenloses Online-Seminar "Berufsunfähigkeitsversicherung: Einkommenseinbußen richtig absichern" am 18. Juni um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Es gibt eine Vielzahl von Broschüren und Ratgebern zum Thema "Frühstück" und "gesunde Kinderernährung". Sie bieten vielen Tipps, ausführlichen Informationen und interessante Unterrichtsmaterialien für Lehrkräfte.
Anhand eines Baukastensystems können Pädagog:innen in der Kita oder Eltern gemeinsam mit ihren Kindern eine ausgewogene und abwechslungsreiche Pausenverpflegung zusammenstellen.
Informationsmaterial, das Eltern eine Orientierung für kindgerechte Portionen bietet
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Frühstücksfreunde
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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen
Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.