Sie hatten einen variabel verzinsten Langzeitsparvertrag bei einer Bank oder Sparkasse? Dann kann es sehr gut sein, dass Ihre Zinsen falsch berechnet wurden. Vielen Sparern steht deswegen ein Zinsnachschlag zu. Wir prüfen und berechnen Ihre Ansprüche anbieterunabhängig.
Sie erhalten mit dem Beratungsangebot:
- Rechtsberatung zu Ihrem variabel verzinsten Sparvertrag
- Erstellung einer Berechnung möglicher Zinsnachforderungen durch einen externen Kreditsachverständigen (Dauer: bis zu mehreren Wochen)
- Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen
- Schriftliche Erläuterung der Rechtslage
- Musterbrief für die Zinsnachforderung gegenüber Ihrer Bank
Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per Post oder per E-Mail. Wir können diese nur im Zuge des persönlichen Beratungstermins bearbeiten. Vielen Dank!
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- telefonisch unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr)
Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an: