Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen" am 22. April um 16 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Spezielle Lebensmittel für Kinder - Wer braucht denn sowas?

Stand:
Vom Babywasser bis zum rosa eingefärbten Senf: Der Handel bietet regelmäßig neue Produkte an, die durch ihre bunte Aufmachung vor allem Kinder ansprechen und so Eltern zum Kauf verleiten sollen. Acht Produkte aus dem Säuglings- und Kindersortiment haben die Expertinnen der VZB genauer betrachtet.
Kinderlebensmittel Feuerlöscher Zuckerwürfel VZB

Acht Lebensmittel aus dem Säuglings- und Kindersortiment haben die Experten der Verbraucherzentrale Brandenburg genauer betrachtet. Die Produkte fallen durch ihr gezieltes Kindermarketing auf. Sie wecken die Neugier der Kleinen durch eine zugeschnittene Gestaltung der Verpackung mit bunten Bildern und Farben oder Comicfiguren. Doch Inhaltsstoffe oder Nährwerte sind nicht kindgerecht. Zum Teil sind die Produkte vergleichsweise teuer und produzieren unnötigen Verpackungsmüll.

On

Rosa Senf für Kinder mit unnötigem Farbstoff

Rosa eingefärbt und auf der Verpackung ein Comic-Einhorn mit verschnörkelter Schrift: Es ist nicht zu übersehen, dass sich dieser Senf mit seiner Aufmachung direkt an Kinder richtet und Eltern so zum Kauf verleitet.

Doch Vorsicht: Der Senf enthält aber den Farbstoff E122 (Azorubin), der für Kinder nicht empfehlenswert ist. Der rote Azofarbstoff steht im Verdacht Allergien auszulösen sowie die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern zu beeinträchtigen. Darauf macht zwar ein Warnhinweis auf der Rückseite des Senfglases aufmerksam, nur ist dieser schwer lesbar und leicht zu übersehen.

Das Absurde: Der Hersteller kreiert ein Produkt, das sich offensichtlich an Kinder richtet, dessen Inhaltsstoff aber gerade für diese schädlich sein kann.

Bewertung der Experten: Kinder brauchen keine besonderen Lebensmittel – schon gar nicht solche mit kritischen Zusatzstoffen. Wir empfehlen herkömmlichen Senf.

Kinderlebensmittel Senf rosa eingefärbt VZB
© Verbraucherzentrale Brandenburg

 

Zuckerlösung zum auf die Zähne Sprühen — Spielzeug oder Süßigkeit?

Der kleine Feuerlöscher sieht auf den ersten Blick aus wie ein Spielzeug. Er enthält aber 70 Milliliter Zuckerlösung mit Erdbeer-Geschmack, die direkt in den Mund gesprüht wird.

Leicht zu übersehen und versteckt in allerlei weiteren Informationen: die Warnhinweise „Nicht unbeaufsichtigt Kindern unter 8 Jahren in die Hand geben. Nicht regelmäßig anwenden – Gefahr von Zahnschäden“.

Dabei ist die Gefahr für spätere Zahnschäden nicht unbegründet, denn es stecken sehr viel Zucker und Citronensäure in dem Feuerlöscher. Sie tragen zur Entstehung von Karies bei, gerade dann, wenn die Zähne ständig mit ihnen in Kontakt kommen. Citronensäure als Säuerungsmittel greift bei Kindern außerdem den Zahnschmelz an.

Auch der Warnhinweis „Nicht regelmäßig anwenden“ ist missverständlich, weil jede/r Verbraucher/in unter dem Begriff „regelmäßig“ etwas anderes versteht – z.B. einmal pro Woche oder einmal pro Monat.

Bewertung der Experten: Hände weg von diesem Flüssigzucker.

Kinderlebensmittel Feuerlöschung Zuckerlösung zum Sprühen VZB
© Verbraucherzentrale Brandenburg

 

Beteiligen Sie sich!

Sie haben ein (ausgefallenes) Kinder-Lebensmittel im Supermarkt gefunden, das sich trotz seiner Aufmachung gar nicht für eine ausgewogene Kinderernährung eignet oder Ihnen ansonsten überflüssig erscheint?

Schicken Sie uns ein Foto des Produktes und schreiben Sie dazu, wo Sie es gefunden haben — an: eb@vzb.de.

Wir freuen uns auf Ihre Entdeckungen!

Kindermilch — überflüssige Milch mit zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen

Hersteller von Babynahrung für die Flasche haben ihr Sortiment schon seit Langem um sogenannte Kindermilch erweitert. Dabei handelt es sich um ein Ersatzprodukt für Trinkmilch auf Basis von Magermilch und pflanzlichen Ölen zur Ernährung von Kindern nach dem 1. oder 2. Geburtstag. Es gibt sie trinkfertig oder als Pulver zur Zubereitung mit Wasser. Die Hersteller werben damit, dass die Kindermilch zusätzlich Vitamine und Mineralstoffe enthält, die für das Wachstum bis ins Kindergartenalter wichtig sein sollen.

Kinder ab dem ersten Lebensjahr brauchen aus ernährungsphysiologischer Sicht keine speziellen Lebensmittel. Sie nehmen in diesem Alter bereits am Familienessen teil. Durch eine ausgewogene Familienkost sind sie so ausreichend mit allen Nährstoffen versorgt. Eine vitamin- und mineralstoffangereicherte Milch ist somit völlig überflüssig. Vielmehr besteht die Gefahr einer unkontrollierten Zufuhr von einzelnen Nährstoffen.

Bewertung der Experten: Hochverarbeitete Kindermilch ist unnötig und fördert nur den Absatz der Hersteller. Kuhmilch ist für Kinder die bessere Alternative, denn sie ist ein wertvolles Lebensmittel. Zusammen mit anderen Milchprodukten in der Familienernährung sind Kinder optimal versorgt.

Kinderlebensmittel Kindermilch VZB
© Verbraucherzentrale Brandenburg

 

Schmelzkäse in Spielzeug-Optik — viel Verpackung mit wenig Inhalt

Der Schmelzkäse-Snack fällt Kindern durch den Aufdruck von bunten Autos der Marke Hot Wheels sofort ins Auge und ähnelt mehr einem Spielzeug als einem Lebensmittel. Die fünf einzeln verpackten Schmelzkäse-Portionen verursachen außerdem unnötigen Verpackungsmüll, denn als Spielzeug taugt die Verpackung nicht.

Eine Einzelpackung enthält gerade einmal 20 Gramm Schmelzkäse. Das reicht für ein kleines Käsebrot. Hier zahlt der Verbraucher insbesondere für unnötige Verpackung und Marken-Werbung. 100 Gramm des Schmelzkäse-Snacks kosten 1,69 Euro. Günstiger geht es mit einem Schmelzkäse aus einer 200-Gramm-Portionsschale. Dieser ist pro 100 Gramm rund 60 Prozent günstiger als der Schmelzkäse in Spielzeug-Optik.

Bewertung der Experten: Marken-Werbung auf Lebensmitteln verteuert Produkte erheblich. Gerade Produkte mit an Kinder gerichteter Werbung sollte der Gesetzgeber verbindlich einschränken.

Kinderlebensmittel Schmelzkäse-Snack mit Werbung VZB
© Verbraucherzentrale Brandenburg

 

Zuckerwatte im Eimer — purer Zucker in bunter Verpackung

Die bunte Verpackung mit dem Comic-Einhorn kann leicht davon ablenken, was Zuckerwatte eigentlich ist: Zucker in anderer Form. 100 Gramm Zuckerwatte enthalten 100 Gramm Zucker.

Hinzu kommt bei diesem Produkt noch Aroma, das nach Erdbeere, Banane und Blaubeere schmeckt. Für die passende Farbe sind reichlich Farbstoffe zugesetzt: E 160a, E 120 und E 133. Die E-Nummer 120 steht für den Farbstoff Karminsäure oder auch echtes Karmin, der in Einzelfällen allergieauslösend sein kann und daher nicht für Kinder zu empfehlen ist.

Wer wissen möchte, was diese und andere E-Nummern in Lebensmitteln bedeuten, kann in der Zusatzstoffliste der Verbraucherzentralen nachlesen.

Bewertung der Experten: Purer Zucker versetzt mit Farbstoffen ist nichts für Kinder. Lebensmittel, die bestimmte Obergrenzen (zum Beispiel für Zucker) überschreiten, sollten strengeren gesetzlichen Vorgaben unterliegen, wenn Hersteller diese speziell für Kinder vermarkten.

Kinderlebensmittel Zuckerwatte VZB
© Verbraucherzentrale Brandenburg

 

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder in Lolli-Form

Ein Erdbeer-Lolli für die Zähne: Trotz seiner Aufmachung ist der Toothpop-Lolli keine Süßigkeit, sondern ein Nahrungsergänzungsmittel in Lutscher-Form. Um den Lolli als „zahnfreundlich“ und „zahnmineralisierend“ bewerben zu können, enthält er anstelle von Zucker das Süßungsmittel Xylith. Das ist ein Zuckeraustauschstoff mit der E-Nummer 967. Doch Vorsicht: In größeren Mengen kann Xylith eine abführende Wirkung haben.

Auch Vitamin C und D enthält der Lolli reichlich, um ihn mit der Botschaft „zur Erhaltung normaler Zähne und Knochen“ bewerben zu können. Vitamin D gewinnt der Körper aus dem Sonnenlicht, dazu braucht es keinen Lolli. Die ebenfalls enthaltene Citronensäure steht dazu im Widerspruch, denn sie greift den Zahnschmelz an und wird für Kinder nicht empfohlen.

Der Hersteller vertreibt den Lolli explizit als Nahrungsergänzungsmittel. Diese sollen die normale Ernährung ergänzen, wenn zum Beispiel ein Mangel an Vitaminen oder Mineralstoffen besteht. In der Regel sind Kinder mit allen Nährstoffen gut versorgt und benötigen keine Nahrungsergänzung.

Alles in allem: Der Zahnpflege-Lolli verspricht, gut für die Zähne zu sein. Einen größeren Effekt auf die Erhaltung gesunder Zähne hat das regelmäßige Zähneputzen.

Bewertung der Experten: Für eine gesunde Zahnpflege brauchen Kinder diesen Lolli nicht. In der Regel benötigen sie auch keine Extra-Vitamine oder Mineralstoffe in Form von Nahrungsergänzungsmitteln.

Kinderlebensmittel Zahnpflege-Lolli mit Xylith VZB
© Verbraucherzentrale Brandenburg

 

Babywasser — teures Wasser für die Kleinsten

In Supermärkten und Drogerien wird stilles, abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Babywasser“ angeboten. Laut Hersteller eignet sich dieses Wasser als „Durstlöscher“ für Säuglinge sowie für die Zubereitung von Babynahrung.

Genauso gut geeignet und erheblich günstiger ist Leitungswasser. Das Trinkwasser in Deutschland ist überall von bester Qualität und kann abgekocht ohne Bedenken für die Säuglingsernährung verwendet werden, wenn keine Bleileitungen im Haus sind. Im Vergleich zum Wasser aus dem Wasserhahn (0,2 Cent/Liter) ist das Babywasser mit 50 Cent/Liter 250-mal teurer.

Bewertung der Experten: Trinkwasser in Flaschen oder im Tetrapack ist teuer und hierzulande unnötig. Wer darauf verzichtet, vermeidet gleichzeitig Verpackungsmüll.

Kinderlebensmittel Babywasser VZB
© Verbraucherzentrale Brandenburg

 

Trinkhalme gefüllt mit Zuckerperlen — eine ungesunde Spielerei

Verschiedene Hersteller bieten Trinkhalme mit bunten Zuckerperlen in den Geschmacksrichtungen Erdbeere, Vanille oder Schokolade an. In die Milch getaucht, erhält diese dann den Geschmack der aromatisierten Zuckerperlen.

Jeder dieser Trinkhalme enthält fast zwei Stück Würfelzucker. Mit dem Saugen der Milch durch den Strohhalm wird der Zucker gelöst und die Zähne damit direkt umspült. Dies erhöht die Gefahr von Karies. Laut Hersteller soll jeder Strohhalm nur für ein Glas Milch verwendet werden. Der Zuckergehalt kann allerdings nicht wie bei Getränkepulver variiert werden. Der Versuch zeigt: Bis sich alle Zuckerperlen aufgelöst haben, vergehen mehr als 10 Minuten. Solange wartet vermutlich kein Kind, sondern beginnt sofort, durch den Strohhalm zu trinken. Damit kommt am Anfang deutlich mehr Zucker als erwartet in den Kindermund.

Bewertung der Experten: Eine ungesunde Spielerei aus Zucker und Aroma.

Kinderlebensmittel Trinkhalme mit Zuckerperlen
© Verbraucherzentrale Brandenburg

 

Tipps

  • Lesen Sie vor allem bei Produktinnovationen die Zutatenliste und Nährwerttabelle. Sie helfen Ihnen, Zuckerbomben oder kritische Inhaltsstoffe zu erkennen.
  • Stehen Sie den Werbeversprechungen der Hersteller kritisch gegenüber und nehmen Sie Warnhinweise ernst. 
  • Kinder ab dem 1. Lebensjahr können Sie mit normalen Lebensmitteln gesund und ausgewogen ernähren. Sie brauchen keine Extra-Kinderlebensmittel.
Marktcheck Kinder-Convenience Food VZB 2020 Produktauswahl Stichprobe

Marktcheck: Fertiggerichte und Snacks für Kinder - eine gute Wahl?

Tütensuppen mit Tierfiguren, Raviolini oder Quetschies - der Markt bietet eine Vielzahl an fertigen Mittagsgerichten und herzhaften Snacks speziell für Kinder. Diese Angebote versprechen eine bequeme, bedarfs- und altersgerechte Ernährung von Kindern. Aber halten sie diese Versprechen?

Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Unser Forum für Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung

Stellen Sie hier kostenfrei Ihre Fragen rund um Lebensmittel und Ernährung. Oder stöbern Sie in den vorhandenen Antworten unseres Expertenteams.

Ratgeber-Tipps

Bärenstarke Kinderkost
Endlich Ferien, und endlich Zeit für die Familie. Warum nicht mal mit den Kindern kochen? Denn dass eine…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.