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Apfelpfannkuchen

Eine schnelle und einfache Art, etwas braun gewordene oder angeschlagene Äpfel zu verwerten.
Apfelpfannkuchen auf einem Teller
Off

Zutaten: Für 4 Portionen

 

150 gÄpfel
4Eier
400 gMehl
1 PckBackpulver
100 mlMineralwasser
400 mlMilch
1 PckVanillezucker
120 gZucker
1 PriseSalz

 

Zubereitung:

  • Äpfel schälen und in kleine Stücke schneiden.
  • Eier trennen. Das Eiweiß zu Eischnee schlagen.
  • Die Teigzutaten (Eigelb, Mehl, Backpulver, Mineralwasser, Milch, Vanillezucker, Zucker, Salz) miteinander verrührern.
  • Die Apfelstückchen in den Teig rühren.
  • Den Eischnee vorsichtig unterheben.
  • Den Teig portionsweise in eine heiße Pfanne geben und die Pfannkuchen von beiden Seiten backen.

 

Zubereitungszeit: 30 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.