Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur Patientenverfügung" am 8. Juli um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Kirschbaum bestellt, Samen geliefert

Verbraucherzentrale informiert über Rechte beim Online-Kauf von Garten- oder Topfpflanzen

Bei der Verbraucherzentrale melden sich regelmäßig Verbraucher:innen, die Probleme mit online bestellten Pflanzen haben. Mal wurden statt eines Baums nur Samen geliefert, mal kamen sie bereits verwelkt aus dem Paket. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) informiert, welche Rechte Verbraucher:innen beim Online-Kauf von Pflanzen zustehen.

Off

Probleme bei Online-Bestellungen
Vermehrt bestellen Hobby-Gärtner:innen Garten- oder Balkonpflanzen im Internet. Immer wieder erhält die VZB Beschwerden diesbezüglich. In einem Fall hatte ein Betroffener einen Kirschbaum bestellt. Schon bei der Anlieferung des Pakets wurde er aufgrund der Größe stutzig, denn ein ganzer Baum hätte nicht hineingepasst. Beim Öffnen bestätigte sich der Verdacht. Statt eines Baumes enthielten die vier winzigen Päckchen nur Samen. In anderen Fällen mussten Verbraucher:innen feststellen, dass die gelieferten Pflanzen ganz anders aussahen als auf dem Foto oder dass sie den Transport nicht überstanden hatten. 

Bei fehlerhafter Ware greift das Gewährleistungsrecht
In diesen Fällen können sich Verbraucher:innen auf das Gewährleistungsrecht berufen. „Wer mangelhafte Pflanzen oder statt eines Baumes nur Samen erhält, sollte sofort ein Foto machen und beim Anbieter reklamieren, Ersatz einfordern oder sein Geld zurückverlangen“, sagt Carina Eberhardt, Referentin bei der VZB. Insbesondere bei Pflanzen kommt es auf die Versandmodalitäten an. Wichtig sind gute Bedingungen und der Gesundheitsschutz der Pflanze während des Transports. Da dies nicht immer gewährleistet ist, ist der Kauf im Geschäft vor Ort weiterhin eine gute Option: „Dort können Kund:innen den tatsächlichen Zustand und das Aussehen der gewünschten Pflanze begutachten. Das erspart Ärger mit fehlerhafter Ware“, sagt Eberhardt.

Das Widerrufsrecht hilft bei Problemen mit Garten- oder Topfpflanzen
Neben dem Gewährleistungsrecht kann der Betroffene, der statt eines Kirschbaums nur Samen erhalten hat, auch vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. „Bei Online-Käufen haben Verbraucher:innen grundsätzlich das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, selbst wenn die Ware nicht fehlerhaft ankommt“, so Eberhardt. Das Widerrufsrecht gilt allerdings nicht für Waren, die schnell verderben. „Bei Garten- oder Topfpflanzen handelt es sich normalerweise nicht um schnell verderbliche Waren. Deshalb besteht hier ein Rückgaberecht“, ergänzt die Verbraucherschützerin. Anders sieht es bei Schnittblumen oder Blumensträußen aus. Hier gilt das Widerrufsrecht nicht und Verbraucher:innen sind im Zweifelsfall auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.

Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
-    Vor-Ort- oder telefonische Beratung, 
-    Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) 
-    oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.