In einigen Lebensbereichen mag Treue von Vorteil sein. Bei Verträgen wird sie aber schnell zur Kostenfalle. Sei es, weil nicht genutzte Abos unnötig weiterlaufen oder weil es deutlich günstigere Angebote am Markt gibt. Juristin Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät daher zum Frühjahrputz der Abo-Verträge und erklärt, wie Wechselwillige unnötige Abos loswerden und welche Rechte sie haben.
Abo-Verträge überprüfen
Wer kennt nicht solche oder ähnliche Situationen: Die nächste Staffel der Lieblingsserie wird nur bei einem speziellen Streaminganbieter gezeigt? Sofort folgt der Abschluss eines neuen Abos, gerade weil viele Anbieter mit kostenlosen Probezeiträumen werben. Die Kündigung gerät dabei oft in Vergessenheit. So häufen sich Abo-Verträge an, die längst überflüssig sind. „Wir raten allen Verbraucher:innen, regelmäßig bestehende Abos zu überprüfen und zu schauen, welche Verträge sie noch benötigen und ob es nicht bessere Angebote auf dem Markt gibt“, empfiehlt Michèle Scherer. Um einen Überblick zu erhalten, kann der Blick auf den Kontoauszug helfen.
Vertragslaufzeit beachten
Wer bestimmte Abo-Verträge nicht mehr benötigt oder zu einem günstigeren Anbieter wechseln will, muss die Laufzeit des aktuellen Vertrages beachten. Die Mindestlaufzeit von Abo-Verträgen beträgt normalerweise 12 bis 24 Monate. Wer einen Mobilfunk-, Festnetz- oder Internetvertrag abgeschlossen hat, kann nach der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Gleiches gilt für ab dem 01. März 2022 anderweitig abgeschlossene Abo-Verträge. „Bei Streaming- oder Telefonverträgen sind Verbraucher:innen nach Ablauf der Mindestlaufzeit nicht mehr ein weiteres Jahr an den Anbieter gebunden“, so Scherer.
Unnötige Abos loswerden
Um eine unnötige Verlängerung des Abos zu vermeiden, empfiehlt die VZB, den Vertrag so früh wie möglich zu kündigen. Beispielsweise direkt nach dem Abschluss, wenn nur eine kurze Nutzung geplant ist, oder nach dem Staffelfinale der Lieblingsserie. Hilfreich ist es, sich eine Erinnerung für den nächsten Kündigungstermin in den Kalender einzutragen. Verbraucher:innen können viele Verträge online über den Kündigungsbutton beenden. Unternehmen, die online abschließbare Abo-Verträge anbieten, müssen diese Möglichkeit deutlich sichtbar auf ihren Internetseiten anbieten. „Trotz der klaren Gesetzeslage gibt es hier aber weiterhin schwarze Schafe“, erklärt Scherer und ergänzt: „Fehlt der Kündigungsbutton oder ist er falsch umgesetzt, haben Verbraucher:innen das Recht, ihren Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.“ Die VZB unterstützt Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte und bietet bei Problemen mit der Kündigung konkrete Hilfe an.