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Verbraucherzentrale mahnt Sparkasse ab

Pressemitteilung vom
Kündigung von Prämiensparverträgen irreführend

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat die Sparkasse Märkisch-Oderland abgemahnt. Denn diese hat Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren nach Einschätzung der Verbraucherschützer unrechtmäßig gekündigt. Die Verbraucherzentrale will erreichen, dass die Sparkasse diese unlauteren Kündigungen unterlässt und Verbraucher ihre bereits durch das Geldinstitut gekündigten Verträge wieder aufnehmen können.

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Bei der Kündigung von über 1188 Monate (99 Jahre) abgeschlossene Prämiensparverträge beruft sich die Sparkasse MOL auf eine mit dem Kunden angeblich vereinbarte dreimonatige Kündigungsfrist. Jedoch: „In den uns vorliegenden 99-Jahresverträgen findet sich keine explizit für die Sparkasse vereinbarte Kündigungsfrist“, sagt Erk Schaarschmidt, Experte für Finanzen bei der VZB. „Unserer Ansicht nach führt die Sparkasse MOL ihre Kunden damit in die Irre. Sie erweckt den Eindruck, die Sparkasse dürfe die Verträge auf Grund einer regulär vereinbarten Kündigungsfrist ordnungsgemäß kündigen. Das ist unserer Rechtsansicht nach falsch“, betont der Verbraucherschützer.

Die Sparkasse hat bis zum 23. November 2018 Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Sollte sie keine Unterlassungserklärung abgeben, will die Verbraucherzentrale Brandenburg diese unlautere Handlung gerichtlich unterbinden lassen. „Wir raten allen gekündigten Prämiensparkunden der Sparkasse MOL, Ruhe zu bewahren, Kündigungen zu widersprechen und bei Bedarf die Verträge von der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen. Erst frühestens Ende 2021 droht eine Verjährung der Rechte“, so Schaarschmidt.

Um der Kündigung zu widersprechen bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief zum Download an.

Gleichzeitig fordert die Verbraucherzentrale die Brandenburger Kommunal- und Landespolitik auf, dafür zu sorgen, dass sich die Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts auf ihre Aufgabe besinnen, das Sparen und die Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Dazu gehört nach Ansicht der VZB nicht, langfristige und für die Altersvorsorge abgeschlossene Sparverträge zu kündigen.

Zum Hintergrund
Seit Juni erhalten – erstmals in Brandenburg – Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland Kündigungsschreiben über in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge. In den Schreiben beruft sich die Sparkasse auf die anhaltende Niedrigzinsphase. Aber nach Ansicht der VZB müssen auch Sparkassen ihre Seite des Vertrages erfüllen; und wenn sie falsch kalkuliert haben, dann ist das Unternehmerrisiko. Bislang gibt es zu solchen Kündigungen allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, auf die sich Verbraucher berufen könnten.

Das Ansinnen von Geldinstituten, Kunden aus relativ zinsgünstigen Verträgen zu drängen, ist auch über die Grenzen Brandenburgs hinaus bekannt. Die Studie „Wenn Kunde König zur Last wird“ der Verbraucherzentralen beschreibt das Vorgehen der Akteure bundesweit.

Mehr zu den Prämiensparkündigungen der Sparkasse Märkisch-Oderland:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/30802
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/27695
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/30023

Persönliche Beratung bei der VZB:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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Ärger mit Sparkassen: Prämiensparverträge und Zinsberechnung

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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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