Kostenloses Online-Seminar "Fassade, Dach und Heizung. Welche Einzelmaßnahmen sind sinnvoll?" am 9. September um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Erste Vereinfachungen bei Steckersolar-Geräten

Pressemitteilung vom
Bundestag beschließt langerwarteten Abbau bürokratischer Hürden

Steckersolar-Geräte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, da sie einfach zu installieren sind, sich die Investition relativ schnell bezahlt macht und es die einzige Möglichkeit für Mieter:innen ist, ihren Strom selbst zu erzeugen. Bisher gab es bei den sogenannten Balkonkraftwerken noch einige bürokratische Hürden, die jetzt ein neues Gesetz teilweise verringert hat. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erläutert, welche Vereinfachungen beschlossen wurden und was sich weiterhin (noch) nicht geändert hat.

Off

Vereinfachungen durch den Bundestag verabschiedet

„Endlich hat der Bundestag den versprochenen Bürokratieabbau bei Steckersolar-Geräten verabschiedet und Verbraucher:innen können solche Geräte nun deutlich leichter nutzen“, erklärt Energieberater Jens Krumnow von der VZB. Die Bundesregierung hatte sich bereits im vergangenen Jahr darauf geeinigt, dass die Erleichterungen am 1. Januar 2024 in Kraft treten sollten. Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im Bundestag verzögerte sich immer wieder und damit auch das Inkrafttreten der neuen Regelungen. Am heutigen Freitag hat der Bundestag das dazugehörige Gesetz – Solarpaket 1 – verabschiedet. Es muss nun nur noch abschließend den Bundesrat passieren.

Teilweise Erleichterungen bei Inbetriebnahme von Steckersolar-Geräten

Wer ein Balkonkraftwerk installieren möchte, hat es durch das neue Gesetz künftig deutlich leichter. Damit entfällt die bislang nötige doppelte Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber und es ist nur noch eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vorzunehmen, die bereits seit dem 1. April 2024 deutlich vereinfacht ist. Zudem dürfen Besitzer:innen ihre Geräte sofort in Betrieb nehmen und übergangsweise mit dem bisherigen Stromzähler weiterbetreiben. „Konkret heißt dies, dass der Stromzähler sich so lange rückwärts drehen darf, bis der Netzbetreiber einen neuen Zähler einbaut“, erläutert Krumnow.

Die Sache mit dem Stecker und der Leistung

Weiterhin in der Praxis nicht möglich ist die Nutzung einer haushaltsüblichen Schukosteckdose statt einer speziellen Einspeisedose. Auch die Leistungsgrenze für Steckersolar-Geräte bleibt bei 600 Watt. Obwohl die Grenze gesetzlich nun auf 800 Watt erhöht wird, hat dies in der Praxis keine Auswirkung, bis die entsprechende Elektronorm veröffentlicht ist. „Wir setzen uns seit Jahren für Änderungen dieser Elektronorm ein und hoffen sehr auf eine schnellstmögliche Veröffentlichung, damit die Leistungsgrenze der Geräte in der Praxis höher liegt und die ohnehin in allen Haushalten vorhandene Steckdose genutzt werden kann“, so Energieberater Krumnow. Eine Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen finden Interessierte auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen

Bei allen Fragen zum Thema Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die anbieterunabhängige Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Bei Bedarf beraten die Energie-Expert:innen der Verbraucherzentrale auch individuell bei den Menschen zuhause. Interessierte vereinbaren unter 0331 - 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) einen Termin. Weitere Informationen gibt es unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772

Die Verbraucherzentrale bietet zudem eine Vielzahl an kostenfreien Online-Vorträgen an. Beispielsweise zu den Themen „Energiesparhäppchen – praktische und einfache Tipps für Ihren Haushalt“, „Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen“ oder „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen“. Weitere Informationen sind hier zu finden: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/veranstaltungen/online

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.