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Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: Hilfe zur Selbsthilfe jetzt nutzen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale bietet am 17. Oktober, 13. November und 11. Dezember kostenlose Online-Vorträge an

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) informiert bis zum Jahresende 2024 noch drei Mal per Online-Vortrag, wie Verbraucher:innen ihre Heizkostenabrechnung selbst prüfen und wie sie gegen zu hohe Nachforderungen vorgehen können.

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Viele Heizkostenabrechnungen sind fehlerhaft oder bringen Klärungsbedarf mit sich. Mieter:innen haben das Recht, die Rechnungen und Belege, auf denen ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. Ist ihre Heizkostenabrechnung fehlerhaft, sollten sie Widerspruch einlegen. Verbraucherberaterin Ilka Stolle erklärt im Vortrag, worauf Mieter:innen bei ihrer Abrechnung achten sollten und wie sie gegen zu hohe Nachforderungen vorgehen können. Verbraucher:innen erhalten im Vortrag zudem wertvolle Hinweise, wo sie staatliche Unterstützung beantragen können, wenn hohe Nachzahlungsbeträge ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen.
 

Dank der bis zum 31. Dezember 2024 laufenden Förderung des Brandenburgischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bietet die VZB ihren kostenfreien Online-Vortrag „Heizkostenabrechnung verstehen und prüfen“ bis zum Jahresende noch drei Mal an. Jetzt anmelden unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/91814

Der kostenfreie Online-Vortrag „Heizkostenabrechnung verstehen und prüfen“ findet statt
am 17. Oktober 2024, 17:00 bis 18:30 Uhr
sowie am 13. November 2024, 15:00 bis 16:30 Uhr
und am 11. Dezember 2024, 17:00 bis 18:30 Uhr 
Die Teilnehmer:innen erfahren unter anderem:

  • Was typische Fehler in der Heizkostenabrechnung sind
  • Welche staatlichen Energiehilfen es seit 2022 gab
  • Wie die Anforderung von Belegen beim Vermieter gelingt
  • Welche Fristen es zu beachten gilt
  • Wo staatliche Unterstützung in finanziellen Notlagen erhältlich ist
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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