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Diebstahl von Wärmepumpen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät zur Überprüfung des Versicherungsschutzes

Dass sich neu eingebaute Wärmepumpen nicht unauffällig wegtragen lassen, hält Kriminelle nicht von deren Diebstahl ab. Geschädigte stehen in einem solchen Fall vor der großen Frage, ob die Versicherung zahlt. Finanzexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät dazu, den Versicherungsschutz vorab zu überprüfen und das Gerät bei Bedarf explizit in die Versicherung aufzunehmen.

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Die Anschaffung einer neuen Wärmepumpe bringt Kosten im fünfstelligen Bereich mit sich. Entsprechend groß ist der Schaden, wenn Kriminelle das Gerät oder Teile davon stehlen. Erk Schaarschmidt von der VZB kennt die in solchen Fällen drängendste Frage der Geschädigten: ob die Gebäudeversicherung bezahlt. „Wie immer kommt es bei dieser Frage auf den Einzelfall und den konkreten Vertrag an“, so Schaarschmidt. Er warnt: „Geschädigte können nicht davon ausgehen, dass die Versicherung in jedem Fall bezahlt. Denn in der Regel ist eine Zusatzversicherung nötig.“

Sein Rat ist daher der, die Frage nach dem Versicherungsschutz der Wärmepumpe vor Anlieferung mit der Versicherung zu klären. „Bei Bedarf sollte die Wärmepumpe explizit in den Vertrag aufgenommen werden.“ Gleiches gelte auch für andere technische Geräte wie zum Beispiel Solarmodule.

Zudem gibt es neben dem Versicherungsschutz auch noch eine praktische Seite zu beachten: Eine Luftwärmepumpe sollte nach Möglichkeit auf einem nicht einsehbaren Teil des Grundstücks stehen oder mit einem Sichtschutz versehen sein, um gar nicht erst ins Visier von Dieben zu geraten. Ist das nicht möglich, können Sicherheitsschrauben oder abschließbare Schraubenscharniere als Diebstahlschutz helfen. „Unfertig und unbeaufsichtigt im Garten herumstehen sollte natürlich auch nichts“, so Schaarschmidt. Denn Versicherungsschutz bestehe oft erst, wenn die Geräte montiert und bereits probeweise in Betrieb genommen wurden.

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

 

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