Kein Rechtsanspruch auf Mittagstisch kurz vor Angebotsende
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Restaurants, Gäste beim Mittagstisch zu bedienen, wenn diese erst kurz vor Ende der angegebenen Angebotszeit eintreffen. Zeitangaben wie „Mittagstisch bis 13:00 Uhr“ sind in der Regel als Servicezeiten zu verstehen, innerhalb derer das Angebot grundsätzlich gilt. Ob ein Gast noch bewirtet wird, liegt allerdings im Ermessen des Betriebs. „Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Gäste, die beispielsweise fünf Minuten vor Ende der Mittagstischzeit in ein Restaurant kommen, freundlich nachfragen, ob das Angebot noch verfügbar ist“, rät Annett Reinke, Juristin bei der VZB.
Reklamation bei schlechtem Essen
Ist das Essen mangelhaft – beispielsweise das Hühnchen nicht durchgegart oder die Nudeln kaum gekocht – können Verbraucher:innen dies zeitnah reklamieren. Das Restaurant hat dann die Möglichkeit, den Mangel zu beheben, etwa durch Nachbessern oder den Austausch des Gerichts. Schlägt dies fehl, besteht die Option, den Preis zu mindern. „Ist der Appetit gänzlich vergangen, dürfen Gäste das Gericht ohne Zahlung zurückgegeben“, so Reinke. Wer einen Mangel erst während des Essens feststellt – etwa eine Raupe im Salat – darf den verbleibenden Teil zurückgegeben. In diesem Fall kann das Restaurant jedoch verlangen, für den bereits verzehrten Anteil zu bezahlen. Anders sieht es aus, wenn das Essen einfach nur nicht schmeckt. Dann liegt kein Mangel im juristischen Sinne vor und Gäste müssen den vollen Preis für das Gericht bezahlen.
Digital voreingestellte Trinkgeldempfehlungen
Beim Essen sind bei gutem Service in Deutschland fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags als Trinkgeld üblich. Die Entscheidung, Trinkgeld zu geben oder nicht, liegt allerdings allein beim Gast. Doch immer häufiger setzen Restaurants bei Kartenzahlung auf voreingestellte Prozentwerte am Zahlungsgerät. Werte von 15 oder gar 25 Prozent sollen Gäste zu höheren Beträgen verleiten. Solche Dark Patterns – also manipulative Gestaltungselemente – beeinflussen unbewusst das Zahlungsverhalten. „Gäste sind nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu übernehmen. Oft gibt es die Möglichkeit das Trinkgeld nach eigenem Ermessen anzupassen oder ganz wegzulassen. Wer das Trinkgeld nicht individuell am Gerät auf die gewünschte Höhe einstellen kann oder will, kann es alternativ einfach in bar übergeben“, empfiehlt Reinke.
Weitere Rechte beim Restaurantbesuch
Noch mehr Informationen, beispielsweise dazu, wie lange Gäste auf das Essen oder die Rechnung warten müssen und ob eine Gebühr für das Nichterscheinen bei Reservierungen zulässig ist, hat die Verbraucherzentrale hier zusammengetragen: Recht im Restaurant: Gäste müssen nicht alles schlucken | Verbraucherzentrale Brandenburg.